Gastgeberklar
Hessen Übernachtungssteuer teilweise in Prüfung

Übernachtungssteuer in Eiterfeld: was Gastgeber wissen müssen

1,00 € pro Person und Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel, Campingplatz o. ä.) gegen Entgelt. Bemessungsgrundlage ist jede gebuchte und in Anspruch genommene Übernachtung. Eine gesonderte höhere Pauschale für Wohnmobilstellplätze ist in der Satzung (anders als in Hünfeld/Rasdorf) nicht enthalten.

Einige Angaben für Eiterfeld bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten gekennzeichnet.

Höhe

1,00 € pro Person und Nacht

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2024)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung besteuert laut § 3 „jede gebuchte und in Anspruch genommene Übernachtung“ ohne Ausnahme; eine Befreiungsvorschrift für beruflich veranlasste Übernachtungen oder für Minderjährige ist im Satzungsaufbau (§§2,3,4,5,6,7,9 – kein eigener Befreiungsparagraf) nicht enthalten.
Anmeldung
Der Steuerschuldner muss bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (Veranlagungszeitraum) eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einreichen und die Steuer darin selbst berechnen (Selbstveranlagung).
Zahlung
Die Steuer wird vom Steuerschuldner selbst berechnet und angemeldet; setzt die Marktgemeinde sie per Bescheid fest, ist sie am Tag nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Einreichung
Steueranmeldung nach amtlichem Vordruck bei der Marktgemeinde Eiterfeld; elektronische Abgabe, soweit die Gemeinde diese Möglichkeit eröffnet hat. Auf Anforderung sind Nachweise (Rechnungen, Quittungsbelege) für das jeweilige Quartal vorzulegen.
Betrieb anzeigen
Der Steuerpflichtige muss das erstmalige Angebot entgeltlicher Übernachtungen unverzüglich der Marktgemeinde Eiterfeld mitteilen; gleiches gilt bei Änderung der für die Steuererhebung relevanten Tatbestände.
Erhoben seit
01.01.2024

Abgabe in Eiterfeld berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Eiterfeld nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Eiterfeld zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Abgabe automatisch einzieht.

Gut zu wissen

  • Teil der Ferienregion „Hessisches Kegelspiel“ (Burghaun, Eiterfeld, Haunetal, Hünfeld, Nüsttal, Rasdorf) mit gemeinsamem Satz von 1,00 €/Übernachtung seit 1.1.2024, jeweils per eigener, wortgleicher Satzung beschlossen.
  • Rechtlich handelt es sich um eine kommunale Übernachtungssteuer (Aufwandsteuer), nicht um eine klassische Kurtaxe/Kurbeitrag.

Quellen

Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eiterfeld.

Warteliste

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