Übernachtungssteuer in Gera: was Gastgeber wissen müssen
Fester Betrag je Person und Nacht, gestaffelt nach dem Zimmerpreis je Person und Nacht (inkl. Mehrwertsteuer): unter 40,00 € 1,00 €, ab 40,00 € bis unter 80,00 € 1,50 €, ab 80,00 € 2,00 €. Bei mehreren Personen wird der Gesamtpreis nach Personen aufgeteilt. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit.
Höhe
gestaffelt ab 1,00 € pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- gestaffelt ab 1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 26.06.2016)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Der Abgabe unterliegt nicht der Aufwand für beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen (Berufs- oder Gewerbeausübung, freiberufliche, schulische oder sonstige Ausbildungszwecke wie Studium, Lehre, Ausbildung, Volontariat). Der Gast kann dies dem Beherbergungsbetrieb gegenüber freiwillig durch Nachweis oder Eigenbestätigung erklären; ohne diese wird die Steuer zunächst regulär erhoben (Erstattung auf Antrag bei der Stadt möglich).
- Anmeldung
- Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, die Steuer bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres mit der Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in selbst errechneter Höhe bei der Stadt Gera anzumelden und zu entrichten (§8 Abs.2 der Satzung).
- Zahlung
- Die berechnete Steuer ist bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Kalendervierteljahres per Überweisung an die Stadtkasse Gera zu entrichten.
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck 'Erklärung zur Übernachtungssteuer', unterschrieben vom Betreiber oder bevollmächtigten Vertreter, bei der Stadtverwaltung Gera, Kämmerei, Abteilung Steuern.
- Betrieb anzeigen
- Widerspruch gegen die Steuerfestsetzung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung schriftlich oder per DE-Mail bei der Stadtverwaltung Gera möglich.
- Erhoben seit
- 18.06.2011
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Gera nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Gera zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Steuer automatisch einzieht; der Beherbergungsbetrieb muss sie selbst berechnen, anmelden und abführen.
Gut zu wissen
- Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig unrichtige Belege ausstellt oder Angaben macht (§10 der Satzung).
- Die im Vorab-Hinweis genannten Daten (Einführung 18.06.2011, überarbeitete Satzung genehmigt 16.03.2016) konnten mit den verfügbaren amtlichen Quellen nicht unabhängig bestätigt werden.
- Vor dem 26.06.2016 galt ein einheitlicher Satz von 1,00 € je Person; für diese Zeit rechnet der Rechner nicht.
Quellen
- Stadt Gera – Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer, Neufassung vom 16.06.2016 (PDF)
- Stadt Gera, Kämmerei/Abteilung Steuern – amtlicher Vordruck 'Erklärung zur Übernachtungssteuer' (mit Berechnungstabelle und Zitat § 8 Abs. 2 der Satzung)
- Stadt Gera, Kämmerei/Abteilung Steuern – amtlicher Vordruck 'Bestätigung der beruflich zwingend erforderlichen Übernachtung' (mit Zitat § 2 der Satzung)
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Gera.
Warteliste
Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.
Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.
- Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
- Kostenlos und jederzeit abmeldbar
- Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung
- Aachen
- Bad Ems
- Bad Honnef
- Bad Säckingen
- Bergisch Gladbach
- Berlin
- Bonn
- Borgwedel
- Bremen
- Bremerhaven
- Brühl (Rheinland)
- Burghaun
- Chemnitz
- Cuxhaven
- Dahlem (Eifel)
- Damp
- Darmstadt
- Dortmund
- Dresden
- Duisburg
- Düsseldorf
- Eisenach
- Eiterfeld
- Erfurt
- Essen
- Flensburg
- Frankfurt am Main
- Freiburg im Breisgau
- Greifswald
- Halbe
- Halle (Saale)
- Hamburg
- Hameln
- Hann. Münden
- Hannover
- Haunetal
- Heidelberg
- Hildesheim
- Hünfeld
- Hürtgenwald
- Karlsruhe
- Kassel
- Kirchheim (Hessen)
- Kleve
- Konstanz
- Köln
- Königswinter
- Leer (Ostfriesland)
- Leipzig
- Ludwigshafen am Rhein
- Lutherstadt Wittenberg
- Lörrach
- Lüneburg
- Magdeburg
- Mainz
- Mannheim
- Marburg
- Markkleeberg
- Meißen
- München
- Münster
- Naumburg (Saale)
- Neustadt am Rübenberge
- Nideggen
- Nüsttal
- Offenbach am Main
- Osnabrück
- Pirna
- Potsdam
- Rasdorf
- Raunheim
- Rheinhausen (Breisgau)
- Ringsheim
- Rüdesheim am Rhein
- Saalburg-Ebersdorf
- Saarbrücken
- Samtgemeinde Lühe
- Schleswig
- Schwerin
- Stade
- Stralsund
- Stuttgart
- Trier
- Tübingen
- Weimar
- Weiskirchen
- Wertheim
- Wiesbaden
- Wismar
- Wunstorf
- Wuppertal
- Überlingen