Übernachtungssteuer in Hünfeld: was Gastgeber wissen müssen
1,00 € pro Person und Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel, Campingplatz, Wohnmobilstellplatz o. ä.) gegen Entgelt. Bemessungsgrundlage ist jede gebuchte und in Anspruch genommene Übernachtung. Abweichend gilt für den Wohnmobilstellplatz „Hessisches Kegelspiel“ ein Satz von 2,00 € je Standplatz und Tag, unabhängig von der Personenzahl (für Ferienwohnungsgäste nicht relevant).
Einige Angaben für Hünfeld bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten gekennzeichnet.
Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2024)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung besteuert laut § 3 „jede gebuchte und in Anspruch genommene Übernachtung“ ohne Ausnahme; eine Befreiungsvorschrift für beruflich veranlasste Übernachtungen oder für Minderjährige ist in der Satzung (Aufbau §§2,3,4,5,6,7,9 – kein eigener Befreiungsparagraf) nicht enthalten.
- Anmeldung
- Der Steuerschuldner muss bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (Veranlagungszeitraum) eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einreichen und die Steuer darin selbst berechnen (Selbstveranlagung).
- Zahlung
- Die Steuer wird vom Steuerschuldner selbst berechnet und angemeldet; setzt die Stadt sie per Bescheid fest, ist sie am Tag nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
- Einreichung
- Steueranmeldung nach amtlichem Vordruck bei der Stadt Hünfeld; elektronische Abgabe, soweit die Stadt diese Möglichkeit eröffnet hat. Auf Anforderung sind Nachweise (Rechnungen, Quittungsbelege) für das jeweilige Quartal vorzulegen.
- Betrieb anzeigen
- Der Steuerpflichtige muss das erstmalige Angebot entgeltlicher Übernachtungen unverzüglich der Stadt Hünfeld mitteilen.
- Erhoben seit
- 01.01.2024
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Hünfeld nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Hünfeld zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Abgabe automatisch einzieht.
Gut zu wissen
- Teil der Ferienregion „Hessisches Kegelspiel“ (Burghaun, Eiterfeld, Haunetal, Hünfeld, Nüsttal, Rasdorf) mit gemeinsamem Satz von 1,00 €/Übernachtung seit 1.1.2024, jeweils per eigener, gleichlautender Satzung beschlossen.
- Rechtlich handelt es sich um eine kommunale Übernachtungssteuer (Aufwandsteuer, Satzung 2023), nicht um eine klassische Kurtaxe/Kurbeitrag; eine zusätzliche separate Kurtaxe wurde für Hünfeld nicht gefunden.
- Sonderfall Wohnmobilstellplatz „Hessisches Kegelspiel“: 2,00 € je Standplatz und Tag statt 1,00 € pro Person – betrifft keine Ferienwohnungen.
Quellen
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hünfeld.
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