Übernachtungsabgabe in Dahlem (Eifel): was Gastgeber wissen müssen
Pauschalabgabe je Person und Übernachtung, unabhängig von der Höhe des Übernachtungspreises (keine Prozent- oder Preisstaffel-Bemessung).
Einige Angaben für Dahlem (Eifel) bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten gekennzeichnet.
Höhe
gestaffelt, siehe unten
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- Sonderregel (siehe Stadtseite)
1,00 € je Gast und Übernachtung, ganzjährig ohne Saison- oder Preisbezug. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ermäßigt auf 0,50 € je Übernachtung. (gilt seit 01.01.2016) - Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Nach der Satzung vom 19.08.2015 sind zwingend beruflich veranlasste Übernachtungen von der Abgabe befreit (Nachweis durch Arbeitgeberbestätigung oder amtliche Eigenbescheinigung). Amtliche Formulare mit Stand Juni 2025 bestätigen, dass diese Befreiung zu diesem Zeitpunkt noch bestand. Ob eine Änderungssatzung vom 12.02.2026 diese Regelung geändert hat, konnte nicht geprüft werden (siehe pruef_notiz).
- Anmeldung
- Abgabenerklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres beim Steueramt der Gemeinde Dahlem einreichen.
- Zahlung
- Die festgesetzte Abgabe ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids zu entrichten.
- Einreichung
- Abgabenerklärung auf amtlichem Vordruck (Formular 'Uebernachtungsabgabe V1'), unterschrieben vom Betreiber des Beherbergungsbetriebs oder seinem Bevollmächtigten.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.01.2016
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Dahlem (Eifel) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Gut zu wissen
- Nicht abgabepflichtig: Unterbringung aufgrund ordnungsbehördlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit; Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Dahlem begründen; und Beherbergungen ab dem 3. Monat eines ununterbrochenen Aufenthalts im selben Betrieb.
- Wichtig, noch offen: Recherchehinweise (Suchmaschine) deuten auf eine Änderungssatzung zur Übernachtungsabgabe vom 12.02.2026 hin. Der Inhalt dieser Änderung (z. B. ob sich Satz, Kinderermäßigung oder die berufliche Befreiung geändert haben) konnte nicht eingesehen werden: die offizielle Seite dahlem.de ist durch eine automatisierte Bot-Schutzprüfung (kdvz Rhein-Erft-Rur) gesichert, und im Webarchiv liegt kein Stand nach Juni 2025 vor. Die hier genannten Werte beruhen auf der Satzung von 2015 und amtlichen Formularen vom Juni 2025 und sollten vor Veröffentlichung noch einmal geprüft werden, sobald die Seite wieder zugänglich ist.
- Es gibt Hinweise auf eine Änderungssatzung vom 12.02.2026, die wir noch nicht einsehen konnten. Bitte den aktuellen Satz bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen
- Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsabgabe im Gebiet der Gemeinde Dahlem vom 19.08.2015 (in Kraft seit 01.01.2016)
- Amtliche Vordrucke zur Übernachtungsabgabe (u. a. Arbeitgeber- und Eigenbescheinigung), Stand Juni 2025
- Ortsrecht, Satzungen | Gemeinde Dahlem (Übersichtsseite)
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Dahlem (Eifel).
Warteliste
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