Beherbergungssteuer in Bad Ems: was Gastgeber wissen müssen
Bemessungsgrundlage ist das für die Beherbergung je Gast und Übernachtung geschuldete Entgelt einschließlich Umsatzsteuer – konkret der Teil der Rechnung, der zum ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% abgerechnet wird (kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen nach §12 Abs. 2 Nr. 11 UStG; §3 BehStS in der Fassung der 2. Änderungssatzung). Dazu zählen z. B. Endreinigung, Bettwäsche und Stromanschluss, sofern sie zusammen mit der Übernachtung abgerechnet werden. Werden mehrere Gäste gemeinsam beherbergt, wird der Preis durch die Anzahl der Gäste geteilt (§3 Abs. 2).
Höhe
3 % vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 3 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2025)
- Endreinigung
- zählt zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Auch Übernachtungen, die für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind (Geschäftsreisen), unterliegen der Beherbergungssteuer; eine Ausnahme für beruflich veranlasste Aufenthalte gibt es hier nicht (anders als bei der separaten, älteren Kurtaxe).
- Anmeldung
- Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau einzureichen, also bis 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar (§7 Abs. 1 BehStS).
- Zahlung
- Die Steuer wird durch Steuerbescheid für das Kalendervierteljahr festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides an die Verbandsgemeindekasse zu zahlen (§7 Abs. 3).
- Einreichung
- Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, unterschrieben vom Steuerschuldner oder seinem Vertreter, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Abteilung Finanzen.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Tätigkeit, ein Betreiberwechsel und die Verlegung des Betriebs sind der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau jeweils VOR Eintritt des Ereignisses anzuzeigen (§9 Abs. 2 BehStS). Bereits am 1.1.2025 bestehende Beherbergungsbetriebe mussten sich einmalig bis zum 15.02.2025 anzeigen (§9 Abs. 1, inzwischen abgelaufene Übergangsfrist).
- Erhoben seit
- 01.01.2025
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Ems nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Bad Ems steht nicht auf der Airbnb-Liste der Orte mit automatischem Steuereinzug; Gastgeber müssen die Erklärung selbst einreichen. Vermittlungsprovisionen und -gebühren von Online-Plattformen können nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
Gut zu wissen
- In Bad Ems gilt zusätzlich zur Beherbergungssteuer eine ältere, eigenständige Kurtaxe nach der rheinland-pfälzischen Kurtaxordnung von 1986 (Staatsbad Bad Ems GmbH); diese ist eine andere Abgabe und nicht Gegenstand dieses Datensatzes.
- Eine ursprünglich in §4 Abs. 2 vorgesehene Steuerfreiheit ab der 8. zusammenhängenden Übernachtung wurde durch die 1. Änderungssatzung (10.10.2024) ersatzlos gestrichen; es gibt seither keine Höchstdauer mehr.
- Keine Beherbergungseinrichtung im Sinne der Satzung sind Krankenhäuser, Vorsorge-/Reha-Kliniken, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Wohnraum, der ausschließlich für Mietverträge über mehr als ein halbes Jahr angeboten wird.
- Steuerschuldner ist seit der 1. Änderungssatzung jede natürliche oder juristische Person bzw. Personenvereinigung, die entgeltlich Gäste beherbergt; mehrere Betreiber sind Gesamtschuldner.
Quellen
- Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Bad Ems vom 06.12.2023 (PDF)
- 1. Änderungssatzung vom 10.10.2024 (PDF)
- 2. Änderungssatzung vom 05.12.2024 (PDF)
- Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau – Beherbergungssteuer (FAQ)
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Ems.
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