Gastgeberklar
Mecklenburg-Vorpommern Übernachtungssteuer

Übernachtungssteuer in Greifswald: was Gastgeber wissen müssen

Bis 30.09.2025: 5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Umsatzsteuer). Seit 01.10.2025: fester Betrag von 3,00 EUR pro Übernachtung und Gast (kein Prozentsatz mehr, Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Übernachtungen).

Höhe

3,00 € pro Person und Nacht

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Für beruflich bedingte Übernachtungen ist keine eigene Befreiung vorgesehen; sie sind wie andere Übernachtungen steuerpflichtig. Befreit sind nur Übernachtungen, die durch eine laufende Ausbildung veranlasst sind.
Anmeldung
Erklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Abteilung Steuern der Stadt Greifswald einreichen (amtlicher Vordruck, mit Angabe der steuerbefreiten Übernachtungen).
Zahlung
Die Steuer wird durch Steuerbescheid für das Kalendervierteljahr festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
Einreichung
Erklärung der Bemessungsgrundlage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der Abteilung Steuern der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Betrieb anzeigen
Neugründung, Verlegung, Aufgabe des Beherbergungsbetriebs oder Betreiberwechsel sind der Abteilung Steuern unverzüglich anzuzeigen.
Erhoben seit
01.04.2023

Abgabe in Greifswald berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Greifswald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Übernachtungssteuer nicht automatisch ein; Gastgeber müssen sie selbst anmelden und abführen.

Gut zu wissen

  • Zum 01.10.2025 wurde von einem prozentualen Steuersatz (5 % des Nettoentgelts) auf einen festen Betrag von 3,00 EUR pro Übernachtung umgestellt.
  • Ab 01.07.2026 gilt für Camping- und Reisemobilplätze ein reduzierter Satz von 2,00 EUR pro Übernachtung; für alle anderen Beherbergungsbetriebe (inkl. Ferienwohnungen) bleiben es 3,00 EUR.
  • Seit der Umstellung sind alle Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr generell befreit, nicht nur im Rahmen von Gruppenreisen.
  • Ab 01.07.2026 gilt für Camping- und Reisemobilplätze ein ermäßigter Satz von 2,00 € je Übernachtung (für Ferienwohnungen nicht relevant).

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung