Übernachtungssteuer in Greifswald: was Gastgeber wissen müssen
Bis 30.09.2025: 5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Umsatzsteuer). Seit 01.10.2025: fester Betrag von 3,00 EUR pro Übernachtung und Gast (kein Prozentsatz mehr, Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Übernachtungen).
Höhe
3,00 € pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Für beruflich bedingte Übernachtungen ist keine eigene Befreiung vorgesehen; sie sind wie andere Übernachtungen steuerpflichtig. Befreit sind nur Übernachtungen, die durch eine laufende Ausbildung veranlasst sind.
- Anmeldung
- Erklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Abteilung Steuern der Stadt Greifswald einreichen (amtlicher Vordruck, mit Angabe der steuerbefreiten Übernachtungen).
- Zahlung
- Die Steuer wird durch Steuerbescheid für das Kalendervierteljahr festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
- Einreichung
- Erklärung der Bemessungsgrundlage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der Abteilung Steuern der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
- Betrieb anzeigen
- Neugründung, Verlegung, Aufgabe des Beherbergungsbetriebs oder Betreiberwechsel sind der Abteilung Steuern unverzüglich anzuzeigen.
- Erhoben seit
- 01.04.2023
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Greifswald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Übernachtungssteuer nicht automatisch ein; Gastgeber müssen sie selbst anmelden und abführen.
Gut zu wissen
- Zum 01.10.2025 wurde von einem prozentualen Steuersatz (5 % des Nettoentgelts) auf einen festen Betrag von 3,00 EUR pro Übernachtung umgestellt.
- Ab 01.07.2026 gilt für Camping- und Reisemobilplätze ein reduzierter Satz von 2,00 EUR pro Übernachtung; für alle anderen Beherbergungsbetriebe (inkl. Ferienwohnungen) bleiben es 3,00 EUR.
- Seit der Umstellung sind alle Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr generell befreit, nicht nur im Rahmen von Gruppenreisen.
- Ab 01.07.2026 gilt für Camping- und Reisemobilplätze ein ermäßigter Satz von 2,00 € je Übernachtung (für Ferienwohnungen nicht relevant).
Quellen
- Lesefassung der Übernachtungssteuersatzung, gültig bis 30.06.2026 (3,00 EUR/Übernachtung)
- Lesefassung der Übernachtungssteuersatzung, gültig ab 01.07.2026 (mit Camping-Sonderatz)
- Ursprüngliche Lesefassung der Übernachtungssteuersatzung 2023 (5 % Steuersatz)
- Ortsrecht/Satzungen der Stadt Greifswald – Finanz- und Abgabewesen
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Greifswald.
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