Übernachtungssteuer in Halbe: was Gastgeber wissen müssen
Pauschalabgabe von 2 € pro Nacht und pro Person; Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Übernachtungen, unabhängig vom Übernachtungspreis.
Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.04.2024)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Steuerbefreiung für beruflich veranlasste Übernachtungen vor. Steuerfrei sind nach §6 nur: Übernachtungen, die einen Wohnsitz im melderechtlichen Sinne begründen, die Beherbergung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie aus medizinischen Gründen (ärztliche Bescheinigung) notwendige Übernachtungen.
- Anmeldung
- Der Betreiber muss bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Amt Schenkenländchen einreichen.
- Zahlung
- Die selbst errechnete Steuer ist zum Fälligkeitstag an das Amt Schenkenländchen zu entrichten (Steueranmeldung).
- Einreichung
- Steuererklärung nach amtlichem Vordruck, eigenhändig unterschrieben (bei natürlichen Personen durch den Betreiber selbst, sonst durch die Vertretung des Unternehmens), beim Amt Schenkenländchen, Markt 9, 15755 Teupitz.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.04.2024
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Halbe nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Übernachtungssteuer für Halbe nicht automatisch ein.
Gut zu wissen
- Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen (z.B. Dauerwohnen), werden nicht besteuert; eine feste Nächte- oder Monatsgrenze hierfür ist in der Satzung nicht genannt.
- Das Amt Schenkenländchen darf zur Prüfung der Anzeige- und Nachweispflichten unangemeldet die Geschäftsräume der Beherbergungsbetriebe betreten.
- Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden.
Quellen
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Halbe.
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