Nordrhein-Westfalen
Übernachtungsabgabe in Heimbach
- Höhe
- 7 %vom Bruttopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
7 % des Bruttoentgelts für die Beherbergung (einschließlich Mehrwertsteuer). Bruttoentgelt ist alles, was der Gast aufwendet, um die Beherbergungsleistung zu erhalten; Verpflegung (insbesondere Frühstück) zählt nicht dazu. Bei mehreren Personen in einem Zimmer oder einer Wohnung wird das Gesamtentgelt nach Köpfen aufgeteilt. Besteuert wird höchstens das Entgelt für 60 zusammenhängende Übernachtungen je Gast. Vom 01.01.2025 bis 28.02.2025 betrug der Satz 9 %.
- Höhe
- 7 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.03.2025)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung besteuert jede entgeltliche Unterkunftnahme in einem Beherbergungsbetrieb und kennt keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 60 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.01.2025
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abgabenanmeldung je Kalendervierteljahr bis zum 15. Tag nach Quartalsende beim Steueramt der Stadt Heimbach, auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder in der amtlich zugelassenen elektronischen Form (§ 8 Abs. 2 der Satzung).
- Zahlung
- Die kassierte Übernachtungsabgabe ist bis zum 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres an die Stadt Heimbach zu entrichten. Per Bescheid festgesetzte Nachzahlungen sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Bekanntgabe fällig (§ 8 Abs. 4).
- Einreichung
- Abgabenanmeldung beim Steueramt der Stadt Heimbach nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder elektronisch in der amtlich zugelassenen Form; Nachweise (z. B. Rechnungen, Quittungsbelege) auf Verlangen vorlegen und vier Jahre aufbewahren.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der abgabenrelevanten Tätigkeit, einen Betreiberwechsel oder eine Verlegung des Beherbergungsbetriebs der Stadt mitteilen (§ 10 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Heimbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Heimbach zählt nicht zu den Orten, in denen Airbnb die Abgabe einzieht. Sie berechnen die Abgabe selbst, kassieren sie beim Gast und führen sie an die Stadt ab.
Gut zu wissen
- Die Übernachtungsabgabe ersetzt seit 01.01.2025 den Kurbeitrag; die Kurbeitragssatzung der Stadt Heimbach ist mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft getreten (§ 14 der Satzung).
- Nicht besteuert werden nur Unterbringungen aufgrund ordnungsbehördlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und Aufenthalte, die einen Wohnsitz im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung begründen (§ 4). Eine Befreiung für Kinder gibt es nicht.
- Abgabepflichtig ist auch die Unterkunftnahme ohne Übernachtung (§ 2 Abs. 2). Camping- und Reisemobilstellplätze sowie Übernachtungen auf Booten in Heimbacher Gewässern zählen ebenfalls als Beherbergung.
- Vermittlungsagenturen und ähnliche Dienstleister (z. B. Buchungsportale) müssen der Stadt die Betriebe mitteilen, an die sie Übernachtungen vermitteln (§ 10 Abs. 3).
- Bei nicht oder nicht fristgerecht eingereichter Erklärung kann ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO festgesetzt werden (§ 9).
Quellen und Prüfstand
- Stadtjournal Heimbach mit Amtsblatt, Ausgabe 25/2024 – Amtliche Bekanntmachung: Übernachtungsabgabensatzung vom 13.12.2024 (S. 22–25)
- Stadtjournal Heimbach mit Amtsblatt, Ausgabe 04/2025 – Amtliche Bekanntmachung: 1. Änderungssatzung vom 21.02.2025 (Satz 7 %, in Kraft 01.03.2025)
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Heimbach.
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