Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Ostseebad Heringsdorf
- Höhe
- ab 2,90 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Fester Betrag pro Person und Nacht, je nach Saison. 2026: 2,90 € (1.1.–31.3.), 3,70 € (Hauptsaison 1.4.–31.10.), 3,00 € (1.11.–31.12.), inkl. Mehrwertsteuer. Kinder unter 6 Jahren sind befreit. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Vermieter (Quartiergeber) meldet den Gast innerhalb eines Werktages nach Ankunft, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt ein, stellt die UsedomCard aus und führt die Abgabe bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde ab.
- Höhe
- ab 2,90 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag inkl. Mehrwertsteuer, für die gesamte Gemeinde (Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin, Bansin Dorf, Gothen, Sellin, Alt und Neu Sallenthin). An- und Abreisetag werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet, Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages (praktisch: je Übernachtung). Sätze 2026: 1.1.–31.3. (Nebensaison) 2,90 €, 1.4.–31.10. (Hauptsaison) 3,70 €, 1.11.–31.12. (Nebensaison) 3,00 €. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind befreit und erhalten eine kostenfreie UsedomCard; ab 6 Jahren gilt der volle Satz. In den Sätzen sind 2026 Entgelte für Busse (0,50 € bzw. 0,60 €) und für das Hop-on-Hop-off-Schiff (0,30 € vom 1.4. bis 31.10.) enthalten. Die Jahreskurabgabe beträgt 103,60 € (28 Tagessätze der Hauptsaison); sie zahlen Eigentümer und Besitzer von Wohnungen, die sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzen, mit Familienangehörigen sowie Dauercamper und Dauerlieger. Die Satzung wird für jedes Jahr neu beschlossen. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung: Der Quartiergeber meldet jeden Gast innerhalb eines Werktages nach der Ankunft, bevorzugt über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde, alternativ mit dem Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform (§ 9 Abs. 5). Einziehung: Die Kurabgabe für Übernachtungsgäste ist nach der Ankunft beim Quartiergeber für den gesamten Aufenthalt zu entrichten (§ 6 Abs. 3). Abführung: an die Gemeinde bis zum 10. des Folgemonats (§ 9 Abs. 7). Kommt der Quartiergeber dem nicht nach, wird die abzuführende Kurabgabe geschätzt.
- Zahlung
- Der Gast zahlt die Kurabgabe für den gesamten Aufenthalt nach der Ankunft beim Quartiergeber (Bringschuld); danach erhält er die Kurkarte (UsedomCard), die zugleich Quittung ist. Der Quartiergeber führt die eingezogene Abgabe bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde ab oder benennt eine beauftragte Person (nicht den Gast), die das übernimmt. Er haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 9 Abs. 7). Die Jahreskurabgabe wird per Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig (§ 6 Abs. 4).
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde (Vorgabe nach § 9 Abs. 5 Satz 1) oder Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe, kostenfrei bei den zugelassenen Stellen der Gemeinden erhältlich. Zu erheben und zu übermitteln sind Vor- und Nachname, Anschrift, An- und Abreisedatum, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse (für die elektronische Kurkarte; Gäste können widersprechen und erhalten dann die Papierkarte). Meldescheine sind ein Jahr aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Informationen: usedom.de/usedomcard.
- Betrieb anzeigen
- Eine gesonderte Anmeldung der Vermietung ist in der Satzung nicht genannt. Der Quartiergeber muss die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auslegen (§ 9 Abs. 6) und der Gemeinde auf Verlangen Meldescheine vorlegen und Auskunft erteilen (§ 9 Abs. 4). Die Gemeinden dürfen die Abgabeentrichtung kontrollieren (§ 7 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Ostseebad Heringsdorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Heringsdorfer Kurabgabe nicht ein (der Ort steht nicht auf der Liste im Airbnb-Hilfe-Center). Auch bei Buchungen über Portale sind Sie als Quartiergeber zur Meldung, Einziehung, Ausstellung der Kurkarte und Abführung verpflichtet und haften dafür.
Gut zu wissen
- Die Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf wird jedes Jahr neu beschlossen (Beschluss der Gemeindevertretung 18.12.2025, ausgefertigt 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026). Für 2027 lag am 29.09.2026 noch keine Satzung vor; die Sätze können sich zum Jahreswechsel ändern.
- In den Sätzen 2026 sind Entgelte für den Bus (Bus Kaiserbäder: 0,50 € bis 31.3., 0,60 € ab 1.4.) und das Hop-on-Hop-off-Schiff (0,30 € vom 1.4. bis 31.10.) enthalten (§ 4 Abs. 5); für Gäste ist die Nutzung dadurch kostenfrei. Sätze früherer Jahre sind hier nicht erfasst.
- Es ist eine gemeinsame Kurabgabe der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast; die UsedomCard gilt inselweit. Die Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf regelt den Satz für Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin einschließlich Gothen, Sellin und Sallenthin; andere Usedomer Gemeinden haben eigene Sätze.
- Bei Kontrollen müssen Gäste Kurkarte und amtliches Lichtbilddokument vorlegen; missbräuchlich benutzte Karten werden eingezogen (§ 7 Abs. 2).
- Erstattung bei vorzeitiger Abreise nur gegen Rückgabe der Kurkarte mit Bestätigung des Quartiergebers und innerhalb von 14 Tagen nach der Abreise; auf Jahreskurkarten gibt es keine Erstattung (§ 8 Abs. 2).
- Geldbuße bis 5.000 € bei Abgabengefährdung, z. B. wenn die Erhebung und Abführung nicht satzungsgemäß erfolgt; Abgabenhinterziehung kann strafbar sein (§ 11).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Ostseebad Heringsdorf – Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe 2026 (Beschluss 18.12.2025, PDF)
- Gemeinde Ostseebad Heringsdorf – Ortsrecht / Satzungen
- Usedom Tourismus – UsedomCard & Kurabgabe (Sätze 2026)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ostseebad Heringsdorf.
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