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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Ostseebad Binz

Höhe
3,40 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 3 frei

Einige Angaben für Ostseebad Binz bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Fester Betrag von 3,40 € pro Person und Aufenthaltstag, das ganze Jahr. Anreise- und Abreisetag zählen jeweils als voller Aufenthaltstag (Nächte plus 1). Jahreskurabgabe 102,00 € je Person. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und Personen mit Behinderungsgrad 100 sind befreit. Der Vermieter (Quartiergeber) meldet den Gast elektronisch, zieht die Kurabgabe für den gesamten Aufenthalt am Anreisetag ein und führt sie bis zum 5. des Folgemonats unbar an den Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus ab.

Höhe
3,40 € pro Person und Nacht
Kurabgabe von 3,40 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig, ohne Saisonunterschied und ohne Ortsteilzonen. Der An- und Abreisetag werden als je ein Aufenthaltstag berechnet: Es zählen also Nächte plus einen Tag (z. B. 7 Nächte = 8 Aufenthaltstage = 27,20 € je Person). Die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt wird am Anreisetag fällig und vom Vermieter eingezogen. Alternativ kann eine Jahresgästekarte für 102,00 € je Person und Kalenderjahr erworben werden (30 Aufenthaltstage als Grundlage). Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und Personen mit Behinderungsgrad 100 (gegen Ausweis) sind befreit; Kinder ab 3 Jahren und Jugendliche zahlen den vollen Satz. Inhaber eigener Wohngelegenheiten (Eigentümer, Besitzer, Ehegatte und minderjährige Kinder) zahlen stattdessen die pauschale Jahreskurabgabe von 102,00 € je Person. Tagesgäste zahlen 3,40 €. (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 3 frei
Berufliche Übernachtungen
Nicht kurabgabepflichtig sind Personen, die in Binz in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder ein vom Gewerbeamt genehmigtes Gewerbe betreiben, sowie Personen, die sich vorübergehend in Ausübung ihres Berufes dort aufhalten (z. B. Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt (§ 3 Abs. 5 der Lesefassung Stand 5. Änderungssatzung).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Der Quartiergeber zieht die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Anreisetag ein und händigt die Gästekarte (Binzer Bucht Card) aus. Bis zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat leitet er die Meldescheine an den Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus weiter (elektronisch über das Meldesystem) und führt die Kurabgabe unbar ab; die bare Abführung gestattet der Eigenbetrieb nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag (§ 10 Abs. 3 Nr. 4 und 5).
Zahlung
Die Kurabgabe ist eine Bringschuld und wird beim Erwerb der Gästekarte beim Quartiergeber gezahlt; sie wird mit dem Ausfüllen des Meldescheins am Anreisetag fällig (§ 6). Die eingezogenen Beträge sind Fremdgeld und getrennt vom eigenen Geld zu verwahren (§ 10 Abs. 9). Der Quartiergeber haftet gesamtschuldnerisch mit dem Gast für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 10 Abs. 8).
Einreichung
Elektronisches Meldesystem des Eigenbetriebs Binzer Bucht Tourismus (Zugangsdaten nach vorheriger Anmeldung beim Eigenbetrieb); die Gästekarten druckt der Quartiergeber selbst aus. Der Quartiergeber muss außerdem ein Gästeverzeichnis führen (Name, Vorname, Geburtsjahr, Heimatanschrift, An- und Abreisetag, Kartennummer) und die Meldescheine bis zum Ende des Folgejahres aufbewahren. Befreiungen oder Ermäßigungen darf er nicht ohne Zustimmung des Eigenbetriebs gewähren.
Betrieb anzeigen
Die Meldung jedes Gastes erfolgt über das elektronische Meldesystem; dafür ist eine vorherige Anmeldung beim Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus nötig (Haus des Gastes, Heinrich-Heine-Straße 7, 18609 Ostseebad Binz, Tel. 038393 148148). Quartiergeber müssen die aktuelle Satzung für Gäste an geeigneter Stelle auslegen. Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist das unverzüglich mit Name und Anschrift zu melden (§ 10 Abs. 7).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Ostseebad Binz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Binzer Kurabgabe nicht ein (der Ort steht nicht auf der Liste im Airbnb-Hilfe-Center). Auch bei Buchungen über Portale bleiben Sie als Quartiergeber zur Meldung, Einziehung und Abführung verpflichtet. Drittunternehmen, die diese Pflichten übernehmen, sowie Reiseunternehmer, deren Reisepreis die Kurabgabe enthält, sind den Quartiergebern gleichgestellt (§ 10 Abs. 4).

Gut zu wissen
  • Die Gemeinde veröffentlicht eine nichtamtliche Lesefassung (Stand: 5. Änderungssatzung, beschlossen am 05.02.2026); der Satz 3,40 € gilt laut der amtlichen 3. Änderungssatzung seit 01.01.2024 und steht unverändert in der Fassung 2026. Das Inkrafttreten der 4. und 5. Änderungssatzung wurde nicht gefunden.
  • Die Infoseite der Binzer Bucht Tourismus (Stand 07.12.2023) nennt zusätzlich Halter von Assistenzhunden als befreit; die Lesefassung 2026 führt in § 4 nur Kinder unter 3 Jahren und Personen mit Behinderungsgrad 100. Hunde begleiten laut Infoseite kostenfrei.
  • Inhaber eigener Wohngelegenheiten, die überwiegend zu Erholungszwecken genutzt werden, zahlen die Jahreskurabgabe per Heranziehungsbescheid (fällig einen Monat nach Bekanntgabe); stellen sie die Wohnung Dritten zur Verfügung, sind sie Quartiergeber (§ 7).
  • Ordnungswidrigkeit bei Verstößen gegen die Quartiergeberpflichten (z. B. verspätete Abführung, fehlende Meldung, kein Gästeverzeichnis): Geldbuße bis 5.000 € (§ 12).
  • Der Erstattungsanspruch bei vorzeitiger Abreise erlischt 14 Tage nach der Abreise (§ 9).
Quellen und Prüfstand

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