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Nordrhein-Westfalen

Beherbergungssteuer in Neuss

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

Einige Angaben für Neuss bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,00 € pro Beherbergungsgast und Übernachtung, ab 1. Januar 2027. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle. Bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb wird die Steuer längstens für 21 Tage erhoben. Steuerschuldner ist der Gast; der Betreiber zieht die Steuer ein und führt sie ab.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) (gilt ab 01.01.2027)
Änderung
Ab 01.01.2027: 3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Befreiung für berufliche Übernachtungen vor. Ausgenommen sind Minderjährige, Aufenthalte im Rahmen eines schulischen Bildungsgangs sowie nachweisbar außerschulische jugendfördernde Aufenthalte von Personen bis 27 Jahren, jeweils samt Begleitpersonen.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.01.2027
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck oder in amtlich zugelassener elektronischer Form bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres; der angemeldete Betrag ist bis zum 30. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse zu zahlen (§ 7 Abs. 3 des Satzungsentwurfs).
Zahlung
Die Steuer ist bis zum 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres an die Stadtkasse zu entrichten. Die Annahme der Steuererklärung gilt als formloser Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung; ein schriftlicher Bescheid ergeht nur bei abweichender Festsetzung (§ 5 Abs. 3 und 4).
Einreichung
Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder in einer amtlich zugelassenen elektronischen Form bei der Steuerabteilung der Stadt Neuss; die Stadt plant ein schlankes digitales Meldeverfahren.
Betrieb anzeigen
Alle zum 01.11.2026 bestehenden Beherbergungsbetriebe sind bis spätestens 30.11.2026 in Textform bei der Steuerabteilung der Stadt Neuss anzuzeigen. Später Beginn, Ende, Betreiberwechsel und Verlegung vor Eintritt des Ereignisses anzeigen (§ 4 Abs. 5, § 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Neuss nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Neusser Steuer nach der Airbnb-Liste nicht ein. Vermieter von Ferienwohnungen und Privatzimmern gelten als Betreiber und sind selbst zu Einzug, Anmeldung und Abführung verpflichtet.

Gut zu wissen
  • Die Steuer gilt für Übernachtungen ab 1. Januar 2027. Beherbergungen, die vor dem 01.01.2027 verbindlich gebucht wurden und bis zum 30.06.2027 stattfinden, sind steuerfrei; die Belege sind der Steueranmeldung für das 1. bzw. 2. Quartal 2027 unaufgefordert beizufügen. Unverbindliche Reservierungen genügen nicht.
  • Personen, die unter der Anschrift des Betriebes mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, sind ausgenommen.
  • Der Betreiber haftet neben dem Gast für die Steuer (§ 4 Abs. 3 und 4).
Quellen und Prüfstand

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