Nordrhein-Westfalen
Beherbergungssteuer in Neuss
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Stadt Neuss – Meldung vom 28.09.2026: Stadt Neuss führt zum 1. Januar 2027 eine Beherbergungssteuer ein
- Stadt Neuss, Ratsinformationssystem – Beratungsunterlage 20/0140/2026: Einführung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Neuss (Finanzausschuss 10.09.2026, Rat 18.09.2026)
- Stadt Neuss, Ratsinformationssystem – Anlage: Beherbergungssteuer Neuss, Satzungsentwurf (Datum offen)
- Stadt Neuss – Meldung: Rat der Stadt Neuss tagt (18.09.2026, Einführung einer Beherbergungssteuer)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Einige Angaben für Neuss bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,00 € pro Beherbergungsgast und Übernachtung, ab 1. Januar 2027. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle. Bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb wird die Steuer längstens für 21 Tage erhoben. Steuerschuldner ist der Gast; der Betreiber zieht die Steuer ein und führt sie ab.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) (gilt ab 01.01.2027)
- Änderung
- Ab 01.01.2027: 3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für berufliche Übernachtungen vor. Ausgenommen sind Minderjährige, Aufenthalte im Rahmen eines schulischen Bildungsgangs sowie nachweisbar außerschulische jugendfördernde Aufenthalte von Personen bis 27 Jahren, jeweils samt Begleitpersonen.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.01.2027
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck oder in amtlich zugelassener elektronischer Form bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres; der angemeldete Betrag ist bis zum 30. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse zu zahlen (§ 7 Abs. 3 des Satzungsentwurfs).
- Zahlung
- Die Steuer ist bis zum 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres an die Stadtkasse zu entrichten. Die Annahme der Steuererklärung gilt als formloser Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung; ein schriftlicher Bescheid ergeht nur bei abweichender Festsetzung (§ 5 Abs. 3 und 4).
- Einreichung
- Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder in einer amtlich zugelassenen elektronischen Form bei der Steuerabteilung der Stadt Neuss; die Stadt plant ein schlankes digitales Meldeverfahren.
- Betrieb anzeigen
- Alle zum 01.11.2026 bestehenden Beherbergungsbetriebe sind bis spätestens 30.11.2026 in Textform bei der Steuerabteilung der Stadt Neuss anzuzeigen. Später Beginn, Ende, Betreiberwechsel und Verlegung vor Eintritt des Ereignisses anzeigen (§ 4 Abs. 5, § 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Neuss nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Neusser Steuer nach der Airbnb-Liste nicht ein. Vermieter von Ferienwohnungen und Privatzimmern gelten als Betreiber und sind selbst zu Einzug, Anmeldung und Abführung verpflichtet.
Gut zu wissen
- Die Steuer gilt für Übernachtungen ab 1. Januar 2027. Beherbergungen, die vor dem 01.01.2027 verbindlich gebucht wurden und bis zum 30.06.2027 stattfinden, sind steuerfrei; die Belege sind der Steueranmeldung für das 1. bzw. 2. Quartal 2027 unaufgefordert beizufügen. Unverbindliche Reservierungen genügen nicht.
- Personen, die unter der Anschrift des Betriebes mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, sind ausgenommen.
- Der Betreiber haftet neben dem Gast für die Steuer (§ 4 Abs. 3 und 4).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Neuss – Meldung vom 28.09.2026: Stadt Neuss führt zum 1. Januar 2027 eine Beherbergungssteuer ein
- Stadt Neuss, Ratsinformationssystem – Beratungsunterlage 20/0140/2026: Einführung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Neuss (Finanzausschuss 10.09.2026, Rat 18.09.2026)
- Stadt Neuss, Ratsinformationssystem – Anlage: Beherbergungssteuer Neuss, Satzungsentwurf (Datum offen)
- Stadt Neuss – Meldung: Rat der Stadt Neuss tagt (18.09.2026, Einführung einer Beherbergungssteuer)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Neuss.
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