Baden-Württemberg
Übernachtungssteuer in Offenburg
- Höhe
- 3,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Stadt Offenburg – Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Offenburg (Übernachtungssteuersatzung), Beschluss Gemeinderat 20.04.2026 (PDF)
- Stadt Offenburg – Übernachtungssteuer (Informationsseite mit FAQ)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,50 € pro Beherbergungsgast und Übernachtung, seit 1. Juli 2026; in Jugendherbergen sowie auf Camping- und Reisemobilplätzen 2,00 €. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb wird die Steuer längstens für 21 Tage erhoben. Steuerschuldner ist der Gast; der Betreiber zieht die Steuer ein und führt sie ab.
- Höhe
- 3,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Steuer greift sowohl bei privaten als auch bei beruflich bedingten Aufenthalten (Informationsseite der Stadt). Auch Übernachtungen von Schülern und Auszubildenden ab 18 Jahren sind steuerpflichtig.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.07.2026
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung mit Selbstberechnung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres auf dem amtlichen Vordruck, mit Angabe der steuerpflichtigen und der steuerfreien Übernachtungen (§ 7 Abs. 1 und 2).
- Zahlung
- Die Übernachtungsteuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fällig (§ 9).
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck „Steueranmeldung zur Übernachtungssteuer“ (für Camping-, Zelt- und Reisemobilplätze ein eigener Vordruck) bei der Stadt Offenburg, Fachbereich Finanzen; der Betrieb ist vorab mit dem Vordruck „Anzeige eines Beherbergungsbetriebs“ anzuzeigen.
- Betrieb anzeigen
- Ein Übernachtungsangebot ist bereits anzuzeigen, sobald es inseriert wird, egal über welches Medium; Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung sind vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen (§ 8 Abs. 3, FAQ). Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste sind aufzuzeichnen; Nachweise vier Kalenderjahre aufbewahren.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Offenburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Offenburger Steuer nicht ein. Laut Satzung und FAQ gehören Privatzimmer, Airbnb und Ferienwohnungen zu den Beherbergungsbetrieben; die Steuer fällt unabhängig von der Plattform an, der Betreiber zieht sie ein und meldet sie an.
Gut zu wissen
- Der Gemeinderat hat die Satzung am 20.04.2026 beschlossen; die Steuer gilt für Übernachtungen ab 1. Juli 2026.
- Nicht besteuert werden Belegungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, sowie das Unterkommen in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheimen und Hospizen; Übernachtungen ohne Entgelt bei Verwandten oder Bekannten sind nicht steuerbar.
- Personen, für die der Betreiber keine Steuer einzieht (z. B. Kinder), sind gesondert mit Namen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und An- und Abreisedatum aufzuzeichnen (§ 7 Abs. 3).
- Der Betreiber haftet neben dem Gast als Gesamtschuldner (§ 6). Nachweise sind auf Anforderung innerhalb von fünf Arbeitstagen vorzulegen (§ 8 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Offenburg – Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Offenburg (Übernachtungssteuersatzung), Beschluss Gemeinderat 20.04.2026 (PDF)
- Stadt Offenburg – Übernachtungssteuer (Informationsseite mit FAQ)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Offenburg.
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