Baden-Württemberg
Kurtaxe in Schluchsee
- Höhe
- ab 3,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 31. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: ab 1,60 €
- Zuletzt geprüft
- 30.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 30.09.2026.
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe je Person und Tag inklusive Umsatzsteuer: ab 16 Jahren 3,50 Euro (Schluchsee-Ort) bzw. 3,00 Euro (übrige Ortsteile), Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,60 Euro. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Anreise im elektronischen Meldeverfahren, Abführung des Monats bis Ende des Folgemonats.
- Höhe
- ab 3,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Je Person und Tag inklusive Umsatzsteuer: Personen ab 16 Jahren 3,50 Euro (Kurbezirk I) bzw. 3,00 Euro (II); Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,60 Euro. Anreise- und Abreisetag zusammen ein Tag, der Abreisetag wird voll zugrunde gelegt. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: ab 1,60 €
- Berufliche Übernachtungen
- Keine Kurtaxe für Personen, die in der Gemeinde arbeiten, dort in Ausbildung stehen oder sich beruflich zu Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten; Nachweis durch Arbeitgeberbestätigung bzw. Ausbildungsbescheinigung.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 9 Abs. 1: Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach Anreise, Abmeldung drei Tage nach Abreise; vereinnahmte Kurtaxe eines Kalendermonats bis zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats an die Gemeinde abführen.
- Zahlung
- Der Beherberger zieht die Kurtaxe ein und führt sie gesammelt an die Gemeinde ab; er darf sie dem Gast in Rechnung stellen.
- Einreichung
- Meldung im von der Gemeinde bereitgestellten elektronischen Meldeverfahren (HTG/KONUS), Ausnahme bei unbilliger Härte auf Antrag.
- Betrieb anzeigen
- Satzung durch Aushang an gut sichtbarer Stelle bekanntgeben; Befreiungsanträge stellt der Vermieter mit der Meldung (§ 7).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Schluchsee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Schluchsee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Gast erhält eine KONUS-Gästekarte (kostenlose Nutzung des ÖPNV im Schwarzwald).
- Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies der Gemeinde unverzüglich mit Namen und Adresse zu melden.
- Verspätete Befreiungsanträge wirken erst ab Antragseingang (§ 7).
- Einwohner mit Lebensmittelpunkt andernorts und Dauer-/Saisoncamper zahlen eine Jahrespauschale.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 30.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Schluchsee.
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