Nordrhein-Westfalen
Übernachtungssteuer in Bad Münstereifel
- Höhe
- 5 %vom Bruttopreis (ab 01.01.2027)
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 30. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
5 % des Übernachtungsentgelts einschließlich Umsatzsteuer (brutto), ab 1. Januar 2027. Kann eine Gesamtrechnung nicht aufgeteilt werden, werden bei Pauschalpreisen 7,00 € für Frühstück und je 10,00 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen. Für Wohnmobil-, Camping- und Zeltplätze gilt stattdessen 2,00 € je Stellplatz und Nacht.
- Höhe
- 5 % vom Bruttopreis (ab 01.01.2027) (gilt ab 01.01.2027)
- Änderung
- Ab 01.01.2027: 5 % vom Bruttopreis (ab 01.01.2027)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung befreit nur den Aufenthalt zur schulischen Berufsausbildung sowie Klassen-, Schul-, Berufskolleg- und Jugendfahrten samt Begleitpersonen. Andere berufliche Übernachtungen sind nicht befreit.
- Erhoben seit
- 01.01.2027
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck bis zum 30. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres, unterschrieben vom Betreiber oder Bevollmächtigten; anzugeben sind steuerpflichtige und steuerfreie Übernachtungen (§ 8 Abs. 2 der Satzung).
- Zahlung
- Die Steuer wird durch Steuerbescheid gegenüber dem Betreiber festgesetzt und ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Bekanntgabe zu entrichten (§ 8 Abs. 7).
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck der Steueranmeldung beim Steueramt der Stadt Bad Münstereifel; Nachweise auf Anforderung im Original oder mit Zustimmung elektronisch.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung des Betriebes sind dem Steueramt vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen (§ 8 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Münstereifel nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Bad Münstereifeler Steuer nicht ein. Steuerentrichtungspflichtiger ist der Betreiber (auch privater Vermieter einer Ferienwohnung); er zieht die Steuer vom Gast ein und führt sie ab.
Gut zu wissen
- Die Steuer gilt ab 1. Januar 2027. Beherbergungsleistungen, die vor Inkrafttreten nachweislich vertraglich vereinbart wurden, bleiben steuerfrei (§ 16).
- Nicht besteuert werden u. a. Aufenthalte zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung begründen, und die Zeit ab Beginn des vierten Monats bei ununterbrochenem Aufenthalt im selben Betrieb.
- Für Kinder gibt es keine allgemeine Befreiung.
- Zu Unrecht erhobene Steuer erstattet die Stadt dem Gast auf Antrag binnen eines Monats nach Rechnungslegung (§ 15).
- Die Kurtaxe der Stadt gilt unabhängig von dieser Steuer.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Münstereifel – Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Übernachtungssteuersatzung), Ratsbeschluss 19.05.2026 (PDF)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Münstereifel.
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