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Nordrhein-Westfalen

Übernachtungssteuer in Bad Münstereifel

Höhe
5 %vom Bruttopreis (ab 01.01.2027)
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 30. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

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Gebucht über

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des Übernachtungsentgelts einschließlich Umsatzsteuer (brutto), ab 1. Januar 2027. Kann eine Gesamtrechnung nicht aufgeteilt werden, werden bei Pauschalpreisen 7,00 € für Frühstück und je 10,00 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen. Für Wohnmobil-, Camping- und Zeltplätze gilt stattdessen 2,00 € je Stellplatz und Nacht.

Höhe
5 % vom Bruttopreis (ab 01.01.2027) (gilt ab 01.01.2027)
Änderung
Ab 01.01.2027: 5 % vom Bruttopreis (ab 01.01.2027)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung befreit nur den Aufenthalt zur schulischen Berufsausbildung sowie Klassen-, Schul-, Berufskolleg- und Jugendfahrten samt Begleitpersonen. Andere berufliche Übernachtungen sind nicht befreit.
Erhoben seit
01.01.2027
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck bis zum 30. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres, unterschrieben vom Betreiber oder Bevollmächtigten; anzugeben sind steuerpflichtige und steuerfreie Übernachtungen (§ 8 Abs. 2 der Satzung).
Zahlung
Die Steuer wird durch Steuerbescheid gegenüber dem Betreiber festgesetzt und ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Bekanntgabe zu entrichten (§ 8 Abs. 7).
Einreichung
Amtlicher Vordruck der Steueranmeldung beim Steueramt der Stadt Bad Münstereifel; Nachweise auf Anforderung im Original oder mit Zustimmung elektronisch.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung des Betriebes sind dem Steueramt vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen (§ 8 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Münstereifel nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Bad Münstereifeler Steuer nicht ein. Steuerentrichtungspflichtiger ist der Betreiber (auch privater Vermieter einer Ferienwohnung); er zieht die Steuer vom Gast ein und führt sie ab.

Gut zu wissen
  • Die Steuer gilt ab 1. Januar 2027. Beherbergungsleistungen, die vor Inkrafttreten nachweislich vertraglich vereinbart wurden, bleiben steuerfrei (§ 16).
  • Nicht besteuert werden u. a. Aufenthalte zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung begründen, und die Zeit ab Beginn des vierten Monats bei ununterbrochenem Aufenthalt im selben Betrieb.
  • Für Kinder gibt es keine allgemeine Befreiung.
  • Zu Unrecht erhobene Steuer erstattet die Stadt dem Gast auf Antrag binnen eines Monats nach Rechnungslegung (§ 15).
  • Die Kurtaxe der Stadt gilt unabhängig von dieser Steuer.
Quellen und Prüfstand

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