Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Fehmarn
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 21 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 30.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 30.09.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Fehmarn erhebt eine Kurabgabe von 1,50 € (Nebensaison) bzw. 2,30 € (15.05.–14.09.) je Nacht und Person ab 18 Jahren; der Anreisetag zählt nicht. Der Gastgeber muss die elektronische Anmeldung zur ostseecard führen, die Abgabe vom Gast einziehen und nach Rechnung des Tourismus-Service Fehmarn binnen 14 Tagen abführen.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Übernachtungsgast und Nacht 1,50 € (01.01.–14.05. und 15.09.–31.12.) bzw. 2,30 € (15.05.–14.09.), inklusive Umsatzsteuer. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind freigestellt. Der Anreisetag wird nicht berechnet. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht erfasst sind in Ausübung ihres Dienstes oder Berufs vorübergehend Anwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Nutzung zu ihren beruflichen Aufgaben gehört (§ 3 Abs. 1 a). Voraussetzungen sind glaubhaft zu machen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 11 Abs. 5: Anmeldedaten innerhalb von drei Wochen nach Anreise des Gastes einreichen; § 11 Abs. 7: Abführung nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen oder Lastschriftermächtigung.
- Zahlung
- Kurabgabe unverzüglich nach Eintreffen beim Unterkunftsgeber entrichten (§ 7 Abs. 1); Abführung grundsätzlich bargeldlos an den Tourismus-Service Fehmarn. Bei Nutzung der volldigitalen Drittanbieter-Software zahlt der Gast direkt an den Tourismus-Service.
- Einreichung
- Elektronische Anmeldung zur ostseecard ist für alle Unterkunftsgeber verpflichtend (§ 8, § 11); Zugangsdaten vom Tourismus-Service Fehmarn.
- Betrieb anzeigen
- Änderungen zur Person oder Anschrift des Unterkunftsgebers innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail melden (§ 11 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Fehmarn nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Fehmarn ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Jede aufgenommene Person ab 18 Jahren erhält eine ostseecard; erfasst werden Name, Vorname, Alter, Zahl mitreisender Minderjähriger, An- und Abreisetag und PLZ.
- Ein Gästeverzeichnis ist zu führen und bei Kontrollen vorzulegen (§ 11 Abs. 11).
- Der Unterkunftsgeber haftet gesamtschuldnerisch für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 11 Abs. 10).
- Familienangehörige von Personen mit Hauptwohnsitz in Fehmarn sind freigestellt, wenn sie kostenfrei in den Haushalt aufgenommen werden und keine touristischen Leistungen nutzen.
- Eigentümer und Dauernutzer zahlen auf Antrag eine Jahressaisonpauschale für 28 Tage Hauptsaison (§ 4 Abs. 2).
- Tagesgäste zahlen 1,50 € (Nebensaison) bzw. 2,50 € (Hauptsaison) Tageskurabgabe.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 30.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Fehmarn.
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