Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Kühlungsborn
- Höhe
- ab 1,60 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- monatlichbis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurabgabe je Tag: 3,00 € von Mai bis September, 1,60 € von Oktober bis April; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag zum Satz des Anreisetages. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind befreit. Der Gastgeber zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt am Ankunftstag ein und führt sie zum 5. des Folgemonats mit den Meldescheinen ab.
- Höhe
- ab 1,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Tag einschließlich Umsatzsteuer: Hauptsaison (01.05.-30.09.) 3,00 €, Nebensaison (01.10.-30.04.) 1,60 €. An- und Abreisetag zusammen zählen als ein Aufenthaltstag zum Tagessatz des Anreisetages. Jahreskurabgabe 69,00 € (30 Tage, je 15 Haupt- und Nebensaison). (gilt seit 01.01.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht ortsfremd und damit nicht abgabepflichtig sind Personen in Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis im Ort sowie Personen, die sich in Ausübung ihres Berufes vorübergehend im Erhebungsgebiet aufhalten (z. B. Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt (§ 2 Abs. 6).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Die Kurabgabe wird mit dem Ausfüllen des Meldescheins am Ankunftstag fällig (§ 6 Abs. 1). Bis zum 5. Tag jedes Monats für den Vormonat sind die Meldescheine (bzw. die elektronische Meldung) an die Kurabgabestelle zu übermitteln und die Kurabgabe unbar abzuführen (§ 9 Abs. 3 Nr. 5).
- Zahlung
- Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt am Ankunftstag vom Gast einziehen und Kurkarte/Gästekarte aushändigen; unbare Abführung, bare nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag (§ 9 Abs. 3 Nr. 4, 5).
- Einreichung
- Besondere Meldescheine der Kurabgabestelle oder das elektronische Meldesystem nutzen; bei acht oder mehr Betten ist das elektronische Meldescheinsystem verpflichtend (§ 9 Abs. 2, 3).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kühlungsborn nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Kühlungsborn ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gästeverzeichnis mit Name, Vorname, Geburtsjahr, Heimatanschrift, An- und Abreisetag und Kartennummer führen und der Kurabgabestelle unverzüglich vorlegen (§ 9 Abs. 3 Nr. 6, 7).
- Quartiergeber dürfen ohne Zustimmung der Kurabgabestelle keine Befreiungen oder Ermäßigungen gewähren (§ 9 Abs. 5).
- Die Satzung ist für die Gäste an geeigneter Stelle auszulegen; Gast und Quartiergeber haften gesamtschuldnerisch (§ 9 Abs. 3, 8).
- Wer die Zahlung verweigert, ist der Kurabgabestelle unverzüglich mit Name und Anschrift zu melden (§ 9 Abs. 7).
- Eigentümer und Besitzer einer Wohngelegenheit sowie Dauercamper und Dauerlieger (über 30 Tage) zahlen die Jahreskurabgabe von 69,00 € (§ 2 Abs. 4, 5, § 5).
- Bei vorzeitiger Abreise wird die zu viel gezahlte Abgabe auf Antrag erstattet; der Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise (§ 7).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kühlungsborn.
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