Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Heiligenhafen
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurabgabe wird je Aufenthaltstag erhoben, der Anreisetag wird nicht berechnet. Aktuell 3,00 € in der Hauptsaison und 1,80 € in der Nebensaison, ab 04.01.2027 3,50 € und 2,00 €. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind frei. Der Gastgeber zieht die Abgabe ein und führt sie in der Hauptsaison zweiwöchentlich, sonst vierwöchentlich ab.
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Aufenthaltstag einschließlich Mehrwertsteuer: Hauptsaison (01.01.-08.01., 01.04.-31.10., 22.12.-31.12.) 3,00 €, Nebensaison (09.01.-31.03., 01.11.-21.12.) 1,80 €. Der Anreisetag wird nicht berechnet. Diese Sätze gelten bereits seit der 2. Änderungssatzung vom 01.07.2022 und wurden mit der Neufassung 2023 übernommen. (gilt seit 01.01.2023) - Änderung
- Ab 04.01.2027: ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison (ab 04.01.2027) – Ab 04.01.2027 je Aufenthaltstag einschließlich Mehrwertsteuer: Hauptsaison 3,50 €, Nebensaison 2,00 €, gleiche Zeiträume wie bisher. Der Anreisetag wird weiterhin nicht berechnet.
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht erfasst sind in Ausübung ihres Dienstes oder Berufs vorübergehend Anwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen oder die Benutzung zu ihren Aufgaben gehört; ebenso Personen, die sich aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses regelmäßig im Stadtgebiet aufhalten. Der Gast muss die Voraussetzungen nachweisen (§ 3 Abs. 1 a, Abs. 4, § 2 Abs. 5).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abgabe ist spätestens am Tag nach dem Eintreffen beim Unterkunftsgeber zu entrichten (§ 7 Abs. 1). Meldeschein-Kopie innerhalb von 3 Werktagen beim Tourismus-Service einreichen (§ 10 Abs. 3). Abführung in der Hauptsaison zweiwöchentlich, in der Zwischensaison vierwöchentlich (§ 10 Abs. 5).
- Zahlung
- Kostenfrei und bargeldlos an die Stadt oder den Beauftragten abführen oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen (§ 10 Abs. 5). Der Unterkunftsgeber haftet gesamtschuldnerisch (§ 10 Abs. 6).
- Einreichung
- Meldeschein mit An- und Abreisetag und Heimatanschrift vom Gast ausfüllen lassen, Kopie für den Tourismus-Service innerhalb von 3 Werktagen einreichen; jeder Person ab 18 Jahren eine OstseeCard aushändigen (§ 10 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Jede Änderung der Person oder Anschrift des Unterkunftsgebers ist der Stadt oder dem Tourismus-Service innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen (§ 10 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Heiligenhafen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Heiligenhafen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gästeverzeichnis führen (auch Eigenbelegungen) und die Satzung sichtbar auslegen; Verstöße gegen § 10 können mit bis zu 500 € Geldbuße geahndet werden (§ 10 Abs. 7, § 12).
- Wer eine Gästekarte oder OstseeCard einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde in Schleswig-Holstein vorweist, ist bei Gegenseitigkeit an einem Tag befreit (§ 3 Abs. 3).
- Einwohner mit Hauptwohnsitz in Gremersdorf und Großenbrode sind bei Vorlage des Personalausweises nicht erfasst (§ 3 Abs. 1 d).
- Verwandtenbesuch bei unentgeltlicher Aufnahme ist nur auf Antrag frei; diese Gäste erhalten die OstseeCard entgeltlich direkt beim Tourismus-Service (§ 3 Abs. 2 b, § 10 Abs. 4).
- Eigentümer und Dauerlieger zahlen eine Jahrespauschale von 27 Tagen der Hauptsaison (§ 4 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Heiligenhafen – Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Neufassung 2023)
- Stadt Heiligenhafen – 3. Satzung zur Änderung der Kurabgabesatzung
- Stadt Heiligenhafen – 2. Satzung zur Änderung der Kurabgabesatzung
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Heiligenhafen.
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