Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Grömitz
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Gemeinde Grömitz – Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe vom 18.12.2025, amtliche Bekanntmachung (in Kraft ab 01.01.2026, PDF)
- Tourismus-Service Grömitz – Service für Vermieter (Änderungen Kurabgabe ab 2026, Onlineverfahren)
- Tourismus-Service Grömitz – ostseecard (Sätze ab 01.01.2026 nach Ortsteil und Saison)
- Gemeinde Grömitz – Kurabgabesatzung vom 19.12.2024 (Neufassung ab 2025, zum Vergleich, PDF)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern in Deutschland
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Fester Betrag pro Person und Aufenthaltstag, je nach Saison und Ortsteil: Grömitz/Lensterstrand 4,00 € (Hauptsaison) bzw. 2,50 € (Nebensaison), Erholungsorte (übrige Gemeinde) 2,50 € bzw. 1,80 €. Hauptsaison 1.1.–3.1., 1.4.–31.10., 25.12.–31.12. Der Anreisetag wird nicht berechnet (je Übernachtung). Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind freigestellt. Der Unterkunftsgeber muss jeden Gast über das Onlineverfahren des Tourismus-Service Grömitz spätestens am Tag nach der Ankunft anmelden, händigt die ostseecard aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ab oder erteilt eine Lastschrift-Ermächtigung.
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag (einschließlich Mehrwertsteuer), nach Saison und Ortsteil. Grömitz/Lensterstrand: Hauptsaison 4,00 €, Nebensaison 2,50 €. Erholungsorte (übrige Gemeinde Grömitz): Hauptsaison 2,50 €, Nebensaison 1,80 €. Hauptsaison: 1.1.–3.1., 1.4.–31.10. und 25.12.–31.12.; Nebensaison: 4.1.–31.3. und 1.11.–24.12. Der An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird (praktisch: je Übernachtung). Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (unter 18) sind freigestellt, erhalten aber ebenfalls eine ostseecard. Freigestellt sind außerdem Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 und eine ständige Begleitperson (Merkzeichen B) sowie auf Antrag nahe Angehörige von Personen mit Hauptwohnsitz in Grömitz, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen sind und die Einrichtungen nicht nutzen. Nicht erfasst sind vorübergehend aus beruflichen, dienstlichen oder Ausbildungsgründen Anwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen; ebenso Tagungsteilnehmer bei vorab angemeldeter Veranstaltung und Kranke mit ärztlichem Zeugnis, die ihre Unterkunft nicht verlassen können. Ermäßigung auf Antrag vor Ankunft beim Tourismus-Service: 50 % für Sammelreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen, 10 % bei Kur- oder Reha-Maßnahmen in anerkannter Kurklinik; der Vermieter darf keine Ermäßigung gewähren. Die ostseecard gilt höchstens 28 Tage; Gästekarten anderer Ferienorte in Schleswig-Holstein gelten einen Tag. Jahreskurabgabe (28 Hauptsaisontage): 112,00 € (Grömitz/Lensterstrand) bzw. 70,00 € (Erholungsorte); sie zahlen u. a. Eigentümer und Besitzer von Wohngelegenheiten mit Familienangehörigen. Tagesgäste zahlen 4,00 € (Hauptsaison) bzw. 2,50 € (Nebensaison). Vom 1.1. bis 3.1.2026 galt als Übergangsregelung 2,00 € (Grömitz/Lensterstrand) bzw. 1,40 € (Erholungsorte). (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht erfasst von der Kurabgabepflicht sind vorübergehend Anwesende aufgrund der Ausübung ihres Dienstes, ihres Berufs oder ihrer Ausbildung für den Zeitraum der Tätigkeit sowie sich regelmäßig im Gemeindegebiet aufhaltende Personen aufgrund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Benutzung der Einrichtungen zu den Aufgaben ihrer Tätigkeit gehört (§ 3 Abs. 1 Buchst. a). Die Voraussetzungen sind vom Betreffenden nachzuweisen (§ 3 Abs. 4).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung: Jeder aufgenommene kurabgabepflichtige Gast (auch Kinder) ist über das Onlineverfahren anzumelden, das für alle Unterkunftsgeber verpflichtend ist; die Datenübermittlung muss unverzüglich, spätestens am Folgetag nach Ankunft des Gastes an den Tourismus-Service Grömitz erfolgen (§ 10 Abs. 3). Nur mit schriftlich beantragter Befreiung von der Onlinepflicht gilt das Papierverfahren: Die Kopie der Anmeldung ist binnen fünf Werktagen nach dem Abreisetag einzureichen. Abführung: Die eingezogene Kurabgabe ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an den Tourismus-Service abzuführen, alternativ per Lastschrift-Ermächtigung (§ 10 Abs. 5). Änderungen der Person oder Anschrift des Unterkunftsgebers sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen (§ 10 Abs. 2).
- Zahlung
- Die Kurabgabeschuld entsteht mit dem Eintreffen im Gemeindegebiet und ist eine Bringschuld beim Unterkunftsgeber (§ 7 Abs. 1). Bei Zahlung erhält der Gast vom Unterkunftsgeber die ostseecard als Zahlungsbeleg mit Ankunftstag und voraussichtlichem Abreisetag; sie ist nicht übertragbar und höchstens 28 Tage gültig (§ 8 Abs. 1). Der Unterkunftsgeber berechnet und zieht die Kurabgabe ein und führt sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung kostenfrei ab (§ 10 Abs. 5); er haftet gesamtschuldnerisch für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 10 Abs. 6). Kommt der Unterkunftsgeber seinen Pflichten nicht nach, muss der Gast bei den Annahmestellen des Tourismus-Service spätestens am Tag nach dem Eintreffen zahlen (§ 7 Abs. 1).
- Einreichung
- Onlineverfahren des Tourismus-Service Grömitz über einen Drittanbieter: Zugangsdaten und Druckvorlagen für die ostseecard erhält jeder Unterkunftsgeber vom Tourismus-Service. Zu erfassen sind Vor- und Nachname, An- und Abreisetag, Heimatanschrift und Staatsangehörigkeit; die ostseecard kann analog oder digital (persönliche E-Mail-Adresse nötig) ausgehändigt werden. Ausländische Gäste müssen die Anmeldung eigenhändig unterschreiben oder elektronisch signieren. Für freigestellte Schwerbehinderte sind Ausweisnummer, Gültigkeit und Grad der Behinderung zu erfassen (§ 10 Abs. 4). Zusätzlich ist ein Gästeverzeichnis zu führen (oder die Vermietungsverträge chronologisch aufzubewahren, Aufbewahrung nach § 147 AO) und ein lückenloser Nachweis über ausgegebene Karten zu führen.
- Betrieb anzeigen
- Eine gesonderte Anmeldung der Vermietung bei der Gemeinde ist nicht genannt; die Zugangsdaten zum Onlineverfahren erhält jeder Unterkunftsgeber vom Tourismus-Service Grömitz. Unterkunftsgeber sind u. a. Vermieter von Fremdenzimmern jeder Art, Eigentümer von Wohnungseinheiten, die diese Dritten (auch Verwandten und Bekannten) überlassen, sowie deren Bevollmächtigte und Beauftragte (§ 10 Abs. 1). Personen- oder Adressänderungen sind binnen zwei Wochen schriftlich mitzuteilen. Ansprechpartnerin: Abgabenabteilung des Tourismus-Service Grömitz, Tel. 04562 256254, ostseecard@groemitz.de. Bei fehlenden Nachweisen darf die Gemeinde schätzen (§ 10 Abs. 7 und 8).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Grömitz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Grömitz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Grömitzer Kurabgabe nicht ein (der Ort steht nicht auf der Liste im Airbnb-Hilfe-Center). Auch bei Buchungen über Portale sind Sie als Unterkunftsgeber zur Anmeldung im Onlineverfahren, zur Ausgabe der ostseecard, zur Einziehung und Abführung verpflichtet und haften gesamtschuldnerisch dafür; das gilt auch für Bevollmächtigte und Beauftragte (§ 10 Abs. 1 und 6).
Gut zu wissen
- Die Satzung vom 18.12.2025 (bekannt gemacht am 18.12.2025 auf groemitz.eu) gilt seit 01.01.2026 und ersetzt die Satzung vom 19.12.2024 (Sätze 2025: 3,50 €/2,00 € in Grömitz/Lensterstrand, 2,20 €/1,40 € in den Erholungsorten). Für 2027 lag am 29.09.2026 keine neue Satzung vor.
- Die Saisonzeiten haben sich zum 01.01.2026 geändert (Hauptsaison jetzt auch 25.12.–3.1.). Für 1.1.–3.1.2026 galten übergangsweise 2,00 € bzw. 1,40 €.
- Seit 01.01.2026 ist das Onlineverfahren für die Anmeldung der Gäste für alle Unterkunftsgeber verpflichtend; Befreiung nur auf schriftlichen Antrag bei unbilliger Härte.
- Jeder Person, auch Kindern, ist eine ostseecard auszuhändigen; die ostseecard gilt höchstens 28 Tage.
- Gästekarten, Kurkarten und ostseecards anderer Ferienorte in Schleswig-Holstein haben einen Tag Gültigkeit (§ 3 Abs. 3).
- Ordnungswidrig ist u. a. die nicht rechtzeitige Anmeldung, die unterlassene Berechnung, Einziehung oder Abführung sowie das fehlende Gästeverzeichnis; Geldbuße bis 500 €, bei unrichtigen Angaben gegenüber der Gemeinde bis 2.500 € (§ 12).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Grömitz – Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe vom 18.12.2025, amtliche Bekanntmachung (in Kraft ab 01.01.2026, PDF)
- Tourismus-Service Grömitz – Service für Vermieter (Änderungen Kurabgabe ab 2026, Onlineverfahren)
- Tourismus-Service Grömitz – ostseecard (Sätze ab 01.01.2026 nach Ortsteil und Saison)
- Gemeinde Grömitz – Kurabgabesatzung vom 19.12.2024 (Neufassung ab 2025, zum Vergleich, PDF)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Grömitz.
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