Schleswig-Holstein
Übernachtungssteuer in Kiel
- Höhe
- 5 %vom Nettopreis (ab 01.10.2026)
- Anmeldung
- feste Termine31.01., 30.04., 30.07., 30.10.
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Landeshauptstadt Kiel – Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung) vom 25.6.2026 (PDF)
- Landeshauptstadt Kiel, Amt für Finanzwirtschaft – Informationen zur Übernachtungssteuer (Infoblatt, PDF)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
5 % des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer (netto). Entgelte für sonstige Dienstleistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, zählen nicht mit. Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, werden bei Übernachtung mit Frühstück 10 € je Frühstück und 20 € je Mittag- und Abendessen und Tag je Gast abgezogen.
- Höhe
- 5 % vom Nettopreis (ab 01.10.2026) (gilt ab 01.10.2026)
- Änderung
- Ab 01.10.2026: 5 % vom Nettopreis (ab 01.10.2026)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Beruflich veranlasster Aufwand für Übernachtungen unterliegt der Besteuerung (§ 2 Abs. 4 der Satzung). Ausgenommen sind nur Aufenthalte im Rahmen eines schulischen Bildungsgangs (Klassenfahrten u. ä.) und außerschulische jugendfördernde Aufenthalte von Personen bis 27 Jahre samt Begleitpersonen.
- Erhoben seit
- 01.10.2026
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung mit Selbstberechnung je Kalendervierteljahr innerhalb eines Monats nach Ablauf des Quartals auf amtlichem Vordruck (§ 7 Abs. 3 der Satzung). Auch ohne Übernachtungen ist eine Nullmeldung abzugeben.
- Zahlung
- Die Übernachtungssteuer ist einen Monat nach Ablauf des Anmeldezeitraums fällig (§ 8 Abs. 1). Bei Festsetzung durch Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck „Erklärung zur Übernachtungssteuer“, unterschrieben, beim Amt für Finanzwirtschaft, Abteilung Steuern und Grundbesitzabgaben der Landeshauptstadt Kiel (Formular auch online auf kiel.de).
- Betrieb anzeigen
- Alle am 01.10.2026 bestehenden Beherbergungsbetriebe sind bis spätestens 15.11.2026 schriftlich beim Amt für Finanzwirtschaft anzuzeigen. Später: Beginn, Ende, Betreiberwechsel und Verlegung vorher anzeigen (§ 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kiel nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Kieler Übernachtungssteuer nicht ein. Steuerschuldner ist der Betreiber (auch privater Anbieter von Ferienwohnungen oder Privatzimmern); er meldet und zahlt selbst.
Gut zu wissen
- Die Steuer gilt für Übernachtungen ab 1. Oktober 2026. Beherbergungsleistungen, die zwischen dem 01.01.2026 und dem Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden und nicht über den 30.06.2027 hinausgehen, sind steuerfrei (§ 13 Abs. 2).
- Nicht besteuert werden u. a. Obdachlose und Asylsuchende, Personen mit einziger Wohnung unter der Anschrift des Betriebes, Einsatzkräfte im behördlich festgestellten Katastrophenfall sowie Aufenthalte über zwei Monate (nur ununterbrochene Belegung im selben Betrieb, jeweils längstens zwei Monate besteuert).
- Für Kinder gibt es keine allgemeine Befreiung.
- Der Betreiber muss Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste aufzeichnen und Nachweise zehn Jahre aufbewahren.
- Die Satzung verlangt die Anmeldung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Quartals. Wir nennen den jeweils frühesten Termin nach dieser Frist; das Infoblatt der Stadt nennt für das 2. Quartal den 31.07.
Quellen und Prüfstand
- Landeshauptstadt Kiel – Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung) vom 25.6.2026 (PDF)
- Landeshauptstadt Kiel, Amt für Finanzwirtschaft – Informationen zur Übernachtungssteuer (Infoblatt, PDF)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kiel.
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