Mecklenburg-Vorpommern
Übernachtungssteuer in Seehof
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 12 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Gemeinde Seehof – Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer), Beschluss 08.07.2025 (PDF, Amt Lützow-Lübstorf)
- Amt Lützow-Lübstorf – Satzungen: Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtung in Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Seehof
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,50 € pro Übernachtung und Gast ab 12 Jahren, seit 1. Januar 2026. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle; Kinder unter 12 Jahren zählen nicht. Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes (indirekte Steuer).
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 12 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für berufliche Übernachtungen vor. Befreit sind nur Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre, auch Schulen) samt Gruppenleitern sowie Übernachtungen in Kliniken, Kur- und Reha-Einrichtungen, Hospizen, Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen.
- Erhoben seit
- 01.01.2026
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres beim Fachdienst Finanzen, Sachgebiet Steuern und Liegenschaften, des Amtes Lützow-Lübstorf; eigenhändig unterschrieben (§ 7 der Satzung).
- Zahlung
- Die Steuer wird durch Steuerbescheid je Kalendervierteljahr festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe an die Gemeinde Seehof zu entrichten (§ 8).
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck beim Amt Lützow-Lübstorf, Fachdienst Finanzen, Sachgebiet Steuern und Liegenschaften (im Auftrag der Gemeinde Seehof); Belege für Befreiungen auf Verlangen vorlegen.
- Betrieb anzeigen
- Eine gesonderte Anzeigepflicht für Beginn oder Ende des Betriebes nennt die Satzung nicht; Befreiungen sind durch geeignete Belege nachzuweisen (§ 7 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Seehof nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Seehofer Steuer nicht ein. Steuerschuldner ist der Betreiber, auch der private Vermieter von Ferienwohnungen oder -häusern; er erklärt und zahlt selbst an das Amt Lützow-Lübstorf.
Gut zu wissen
- Die Steuer gilt seit 1. Januar 2026 (Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.07.2025).
- Zusammenhängende Übernachtungen eines Gastes im selben Betrieb über zwei Monate hinaus werden nicht mehr besteuert.
- Campingplätze und Wohnmobilstandplätze zählen als Beherbergungsbetriebe, wenn eigens Sanitärräume für diese Gäste angeboten werden.
- Die Gemeinde Seehof liegt im Amt Lützow-Lübstorf (Landkreis Nordwestmecklenburg); Erklärung und Steuer laufen über das Amt.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Seehof – Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer), Beschluss 08.07.2025 (PDF, Amt Lützow-Lübstorf)
- Amt Lützow-Lübstorf – Satzungen: Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtung in Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Seehof
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Seehof.
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