Mecklenburg-Vorpommern
Übernachtungssteuer in Pampow
- Höhe
- gestaffeltSonderregel, siehe Details
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
Einige Angaben für Pampow bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Eine einzelne Ferienwohnung und Betriebe mit weniger als drei Zimmern sind von der Steuer befreit (§ 7 Nr. 2). Für größere Betriebe gilt ein fester Betrag je Gast und Übernachtung nach dem Nettoentgelt: bis 50,00 € 5,00 €, 51,00 bis 100,00 € 10,00 €, 101,00 bis 200,00 € 20,00 €.
- Höhe
- Sonderregel (siehe Stadtseite)
Fester Betrag je Gast und Übernachtung nach dem Nettoentgelt: bis 50,00 € 5,00 €, 51,00 bis 100,00 € 10,00 €, 101,00 bis 200,00 € 20,00 €. Die Satzung nennt keinen Betrag über 200 € und sagt nicht ausdrücklich, ob die Stufen je Gast oder je Zimmer gelten. Einzelne Ferienwohnungen und Betriebe mit weniger als drei Zimmern sind befreit. (gilt seit 01.01.2025) - Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für berufliche Übernachtungen vor. Befreit sind nur Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre, auch Schulen) samt Gruppenleitern, Übernachtungen in Kliniken, Kur- und Reha-Einrichtungen, Hospizen, Frauenhäusern u. ä., die ersten 5 Tage je Gast und Kalenderjahr sowie kleine Beherbergungsstätten.
- Erhoben seit
- 01.01.2025
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres beim Sachgebiet Steuern und Abgaben des Amtes Stralendorf, eigenhändig unterschrieben (§ 8 der Satzung).
- Zahlung
- Die Steuer wird durch Steuerbescheid je Kalendervierteljahr festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe an das Amt Stralendorf zu zahlen (§ 9).
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck beim Amt Stralendorf, Sachgebiet Steuern und Abgaben (im Auftrag der Gemeinde Pampow); Belege für Befreiungen auf Verlangen vorlegen.
- Betrieb anzeigen
- Eine gesonderte Anzeigepflicht für Beginn oder Ende des Betriebes nennt die Satzung nicht; Befreiungen sind durch geeignete Belege nachzuweisen (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Pampow nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Pamower Steuer nicht ein. Steuerschuldner ist der Betreiber; er erklärt und zahlt selbst, soweit nicht die Befreiung für kleine Beherbergungsstätten greift.
Gut zu wissen
- Die Steuer gilt seit 1. Januar 2025 (Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.11.2024, bekannt gemacht am 14.11.2024).
- Befreit sind Beherbergungsstätten mit unter drei Zimmern oder nur einer geschlossenen Wohnung; eine einzelne Ferienwohnung ist damit steuerfrei (§ 7 Nr. 2).
- Die ersten 5 Übernachtungstage eines jeden Gastes im Kalenderjahr sind steuerfrei (§ 7 Nr. 1).
- Die Satzung regelt keinen Betrag für Nettoentgelte über 200 € und nicht ausdrücklich, ob die Preisstufen je Gast oder je Zimmer gelten.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Pampow – Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Gemeinde Pampow, Beschluss 06.11.2024 (PDF, Amt Stralendorf)
- Amt Stralendorf – Ortsrecht/Satzungen der Gemeinden (Pampow)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Pampow.
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