Baden-Württemberg
Bettensteuer in Neckargemünd
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Stadt Neckargemünd – Sitzungsprotokoll Gemeinderat (öffentlich) 26.10.2021, TOP 9: Einführung einer Bettensteuer zum 01.01.2022
- Stadt Neckargemünd – Satzung über die Erhebung einer Bettensteuer, Fassung Gemeinderat 22.11.2022 (PDF)
- Stadt Neckargemünd – Satzung zur Änderung der Bettensteuersatzung, Gemeinderat 29.07.2025 (PDF)
- Stadt Neckargemünd – Steuererklärung zur Bettensteuer 2026 (Vordruck, PDF)
- Stadt Neckargemünd – Ortsrecht (Übersichtsseite mit Bettensteuersatzung, Änderungssatzung, Vordrucken)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Einige Angaben für Neckargemünd bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
Buchung in Neckargemünd berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Pauschal je Übernachtung und Person: 1,00 € bis 31.12.2025, 2,00 € ab 1. Januar 2026. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle. Minderjährige sind befreit. Für Dauercampingstellplätze gilt eine Jahrespauschale (50 € je Stellplatz bis 2025, 100 € ab 2026). Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs (§ 5); Ferienwohnungen und Privatzimmer gehören ausdrücklich dazu (§ 2 Abs. 1).
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen vor; ausgenommen ist nur die Beherbergung Minderjähriger (§ 2 Abs. 4).
- Erhoben seit
- 01.01.2022
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung mit Selbstberechnung für jedes Kalendervierteljahr bis zum fünfzehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums auf amtlichem Vordruck, unterschrieben, mit Angabe der Gesamtzahl der Übernachtungen, der steuerpflichtigen und der steuerfreien Übernachtungen (§ 7 Abs. 1).
- Zahlung
- Bei erfolgter Steueranmeldung ist die Steuer am fünfzehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums fällig; bei Festsetzung durch Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 8).
- Einreichung
- Vordruck „Steuererklärung zur Bettensteuer“ (je Betrieb eine gesonderte Anmeldung) per E-Mail (ausgefüllt und unterschrieben) oder Post an die Stadtverwaltung Neckargemünd, Steueramt, Bahnhofstr. 54, 69151 Neckargemünd; der Betrieb ist mit dem Vordruck „Anzeige zur Bettensteuer“ anzuzeigen.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung sind vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen (§ 7 Abs. 6). Namen und Aufenthaltsdauer aller Beherbergungsgäste sind aufzuzeichnen (§ 7 Abs. 5); Nachweise vier Kalenderjahre aufbewahren (§ 7 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Neckargemünd nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Neckargemünder Steuer nicht ein. Die Satzung kennt keine Plattform-Regel; Hotel- und Zimmervermittlungsagenturen müssen der Stadt Auskünfte zu den Beherbergungsbetrieben erteilen (§ 11). Der Betreiber meldet und zahlt selbst.
Gut zu wissen
- Der Gemeinderat hat die Erhöhung auf 2,00 € am 29.07.2025 beschlossen; sie gilt für Übernachtungen ab 1. Januar 2026.
- Übergangsregel: Für Beherbergungsleistungen, die bis zum 26.10.2021 vertraglich vereinbart wurden, wird keine Steuer erhoben (§ 13); praktisch ohne Bedeutung mehr.
- Ausgenommen ist das Unterkommen in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und vergleichbaren Einrichtungen (§ 2 Abs. 3).
- Die Stadt kann Außenprüfungen durchführen und Einlass sowie Einsicht in die Geschäftsunterlagen verlangen (§ 10).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Neckargemünd – Sitzungsprotokoll Gemeinderat (öffentlich) 26.10.2021, TOP 9: Einführung einer Bettensteuer zum 01.01.2022
- Stadt Neckargemünd – Satzung über die Erhebung einer Bettensteuer, Fassung Gemeinderat 22.11.2022 (PDF)
- Stadt Neckargemünd – Satzung zur Änderung der Bettensteuersatzung, Gemeinderat 29.07.2025 (PDF)
- Stadt Neckargemünd – Steuererklärung zur Bettensteuer 2026 (Vordruck, PDF)
- Stadt Neckargemünd – Ortsrecht (Übersichtsseite mit Bettensteuersatzung, Änderungssatzung, Vordrucken)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Neckargemünd.
Autopilot · in Entwicklung