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Baden-Württemberg

Bettensteuer in Neckargemünd

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

Einige Angaben für Neckargemünd bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Pauschal je Übernachtung und Person: 1,00 € bis 31.12.2025, 2,00 € ab 1. Januar 2026. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle. Minderjährige sind befreit. Für Dauercampingstellplätze gilt eine Jahrespauschale (50 € je Stellplatz bis 2025, 100 € ab 2026). Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs (§ 5); Ferienwohnungen und Privatzimmer gehören ausdrücklich dazu (§ 2 Abs. 1).

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen vor; ausgenommen ist nur die Beherbergung Minderjähriger (§ 2 Abs. 4).
Erhoben seit
01.01.2022
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung mit Selbstberechnung für jedes Kalendervierteljahr bis zum fünfzehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums auf amtlichem Vordruck, unterschrieben, mit Angabe der Gesamtzahl der Übernachtungen, der steuerpflichtigen und der steuerfreien Übernachtungen (§ 7 Abs. 1).
Zahlung
Bei erfolgter Steueranmeldung ist die Steuer am fünfzehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums fällig; bei Festsetzung durch Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 8).
Einreichung
Vordruck „Steuererklärung zur Bettensteuer“ (je Betrieb eine gesonderte Anmeldung) per E-Mail (ausgefüllt und unterschrieben) oder Post an die Stadtverwaltung Neckargemünd, Steueramt, Bahnhofstr. 54, 69151 Neckargemünd; der Betrieb ist mit dem Vordruck „Anzeige zur Bettensteuer“ anzuzeigen.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung sind vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen (§ 7 Abs. 6). Namen und Aufenthaltsdauer aller Beherbergungsgäste sind aufzuzeichnen (§ 7 Abs. 5); Nachweise vier Kalenderjahre aufbewahren (§ 7 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Neckargemünd nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Neckargemünder Steuer nicht ein. Die Satzung kennt keine Plattform-Regel; Hotel- und Zimmervermittlungsagenturen müssen der Stadt Auskünfte zu den Beherbergungsbetrieben erteilen (§ 11). Der Betreiber meldet und zahlt selbst.

Gut zu wissen
  • Der Gemeinderat hat die Erhöhung auf 2,00 € am 29.07.2025 beschlossen; sie gilt für Übernachtungen ab 1. Januar 2026.
  • Übergangsregel: Für Beherbergungsleistungen, die bis zum 26.10.2021 vertraglich vereinbart wurden, wird keine Steuer erhoben (§ 13); praktisch ohne Bedeutung mehr.
  • Ausgenommen ist das Unterkommen in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und vergleichbaren Einrichtungen (§ 2 Abs. 3).
  • Die Stadt kann Außenprüfungen durchführen und Einlass sowie Einsicht in die Geschäftsunterlagen verlangen (§ 10).
Quellen und Prüfstand

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