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Niedersachsen

Gästebeitrag in Norderney

Höhe
ab 3,10 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Anmeldung
Gast zahlt selbstSie melden im Regelfall nichts
Kinder
unter 14 frei, unter 18: halber Satz

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Regeln im Detail

Fester Betrag pro Person und Tag, gestaffelt nach Saison und Alter. 2026: Erwachsene 4,90 € (Hauptsaison) bzw. 3,10 € (Nebensaison), Jugendliche von 14 bis 17 Jahren die Hälfte (2,45 € bzw. 1,55 €), Kinder bis einschließlich 13 Jahre frei. Anreise- und Abreisetag zählen als ein Tag. Bei Familien werden höchstens vier Personen berechnet. Der Gast zahlt selbst über die NorderneyCard (Fährticket, Automat, online, Servicestelle); der Vermieter zieht in der Regel nichts ein.

Höhe
ab 3,10 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Gästebeitrag je Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag), nach Saison und Alter. Hauptsaison (1.1.–5.1., 15.3.–31.10., 21.12.–31.12.): Erwachsene ab 18 Jahren 4,90 €, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 2,45 €. Nebensaison (6.1.–14.3., 1.11.–20.12.): Erwachsene 3,10 €, Jugendliche 1,55 €. Kinder bis einschließlich 13 Jahre zahlen nichts. Tagesgäste ohne Übernachtung: 4,00 € (Hauptsaison) bzw. 3,00 € (Nebensaison) für Erwachsene und Jugendliche. Bei einer Familie werden höchstens vier Personen berechnet (Ehegatten, im Haushalt lebende Kinder bis 17 Jahre, ständig in der Familie lebende Verwandte ohne eigenes Einkommen; Kinder von 18 bis 26 Jahren in Ausbildung ohne Einkommen zählen zur Familie, zahlen aber den Erwachsenensatz); überzählige jüngste Familienmitglieder sind befreit. Auf Antrag 50 % Ermäßigung für Tagungsteilnehmer, Schwerbehinderte mit GdB 100 und geschlossene Schüler-/Azubigruppen bis 17 Jahre; 10 % Ermäßigung bei voll von der Sozialversicherung getragener Vorsorge- oder Reha-Maßnahme. Statt des Tagessatzes ist auf Antrag ein Jahresgästebeitrag von 30 Hauptsaison-Tagessätzen möglich (Jahresgästekarte mit Lichtbild). (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei, unter 18: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich ausschließlich zur Ausübung ihres Berufes, zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung auf Norderney aufhalten, sofern sie die Tourismuseinrichtungen nicht benutzen. Die Voraussetzungen sind nachzuweisen (laut Infoseite z. B. mit Arbeitsbescheinigung, Befreiung am Schalter der Touristinformation oder am Gästebeitragsschalter am Hafen).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Im Regelfall gibt es keine Abrechnungsfrist für den Vermieter: Der Gästebeitrag hängt an der NorderneyCard, die der Gast mit dem Fährticket erhält, und wird vom Gast spätestens bei der Abreise entrichtet (Nachweis mit Rückgabe der Karte). Nur wenn das elektronische Kartensystem technisch ausfällt und die Stadt das öffentlich bekannt gibt, muss der Vermieter (Wohnungsgeber) ortsfremde Gäste binnen 24 Stunden oder am ersten Werktag nach dem Eintreffen bei der Staatsbad Norderney GmbH mit An- und Abreisetag anmelden, Verlängerungen binnen 24 Stunden anzeigen, den Gästebeitrag einziehen und abliefern (§ 7 Abs. 4).
Zahlung
Der Gast zahlt den Gästebeitrag über seine NorderneyCard: online per QR-Code, am NorderneyCard-Automaten oder an den Servicestellen (Touristinformation im Conversationshaus, Schalter am Hafen); spätestens bei der Abreise. Reedereien, der Flughafen und der Sportboothafen ziehen im Namen der Stadt für ihre Passagiere ein (§ 7 Abs. 2). Die Staatsbad Norderney GmbH nimmt die Beiträge im Namen der Stadt entgegen (§ 7 Abs. 1).
Einreichung
Kein Meldeschein-Verfahren des Vermieters im Regelfall; die Erfassung läuft über die NorderneyCard. Im Ausfallfall der Kartentechnik meldet der Vermieter bei der Staatsbad Norderney GmbH an (§ 7 Abs. 4). Befreiungs- und Ermäßigungsnachweise (Schwerbehindertenausweis, Arbeitsbescheinigung) legen die Gäste selbst in der Touristinformation oder am Hafenschalter vor.
Betrieb anzeigen
Alle Wohnungsgeber müssen eine Kopie der Gästebeitragssatzung ihren Gästen durch Aushang bekannt machen (§ 7 Abs. 4 Satz 5). Eine Anmeldung der Vermietung bei der Stadt oder ein Vermieterportal ist in Satzung und Infoseite nicht genannt.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Norderney nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht den Norderneyer Gästebeitrag nicht ein (Norderney steht nicht auf der Liste im Airbnb-Hilfe-Center). Der Gast zahlt den Beitrag ohnehin über die NorderneyCard; buchen Gäste über Ihr Inserat, sollten Sie sie auf Fährticket/NorderneyCard und den Gästebeitrag hinweisen.

Gut zu wissen
  • Die Stadt erhebt den Beitrag unter dem Namen Gästebeitrag (früher Kurbeitrag) auf Grundlage von § 10 NKAG. Die aktuelle Fassung ist die 9. Änderung vom 02.12.2025, gültig ab 01.01.2026.
  • Der Vermieter ist im Normalbetrieb nicht Beitragserheber. Er haftet nur im Ausfallfall des Kartensystems zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner, es sei denn, er hat den Gast fristgerecht gemeldet (§ 10 Abs. 4).
  • Ordnungswidrig handelt, wer den Beitrag nicht spätestens am Abreisetag zahlt oder als Wohnungsgeber im Ausfallfall nicht binnen 24 Stunden anmeldet; Geldbuße bis 10.000 € (§ 10).
  • Befreit sind außerdem Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B, auf Antrag Angehörige, die unentgeltlich in den Haushalt von Inselbewohnern aufgenommen werden, und (bis zu drei Übernachtungen) Schüler im Austausch mit Klassenkameraden.
  • Die NorderneyCard (Gästekarte) erhalten laut Infoseite alle Tages- und Übernachtungsgäste außer Kindern bis einschließlich 5 Jahre.
  • Ein Jahresgästebeitrag ist weder ganz noch teilweise erstattungsfähig; zu viel gezahlter Tagesbeitrag wird bei vorzeitiger Abreise auf Antrag nur innerhalb eines Monats nach Abreise erstattet (§ 9).
Quellen und Prüfstand

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