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Bayern

Kurbeitrag in Oberstdorf

Höhe
ab 4,15 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
Kinder
unter 9 frei, unter 16: ab 3,55 €

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Fester Betrag pro Person und Tag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag), je nach Kurbezirk und Alter. Seit 20.12.2025: Kurbezirk I 4,70 € (ab 17 Jahren) bzw. 3,90 € (10 bis 16 Jahre), Kurbezirk II 4,15 € bzw. 3,55 €; Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres sind frei. Der Gastgeber meldet den Gast am Anreisetag im elektronischen Meldesystem der Gemeinde, hebt den Kurbeitrag ein, führt ihn ab und haftet dafür.

Höhe
ab 4,15 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Kurbeitrag je Aufenthaltstag, nach Kurbezirk und Alter. An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag berechnet (praktisch: je Übernachtung). Kurbezirk I (Oberstdorf-Markt, Campingplätze, Kühberg, Jauchen, Reute): Personen ab dem 17. Lebensjahr 4,70 €, Jugendliche vom 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 3,90 €. Kurbezirk II (Seitentäler und übrige Ortsteile, z. B. Kornau, Rohrmoos, Tiefenbach, Schöllang, Reichenbach, Gottenried): Personen ab dem 17. Lebensjahr 4,15 €, Jugendliche 3,55 €. Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. Wer nicht im Kurgebiet übernachtet, zahlt nach den Sätzen des Kurbezirks I. Befreit sind Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Zusatz aG, BL, Gl, TBl oder H sowie deren erforderliche Begleitpersonen (Antrag am Anreisetag). Zweitwohnungsinhaber, ihre Ehegatten und ihre im Haushalt lebenden Kinder bis 16 zahlen stattdessen eine Jahrespauschale (Kurbezirk I: 235,00 € bzw. 195,00 € für Jugendliche; Kurbezirk II: 207,50 € bzw. 177,50 €), auf Antrag halbiert bei nachgewiesener Weitervermietung an mindestens 50 Tagen im Jahr. (gilt seit 20.12.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 9 frei, unter 16: ab 3,55 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung: Der Gastgeber meldet jeden Kurbeitragspflichtigen spätestens am Tag der Anreise im elektronischen Meldesystem der Gemeinde (§ 6 Abs. 1). Abführung: Der Kurbeitrag ist vom Gastgeber innerhalb einer Woche nach Erhalt der Berechnung an die Gemeinde abzuführen (§ 6 Abs. 2); die Berechnung erstellen die Kurbetriebe Oberstdorf, die Abrechnung läuft über die Unterkunft. Ein fester Kalenderstichtag (z. B. monatlich) steht nicht in der Satzung.
Zahlung
Der Kurbeitrag ist mit dem Entstehen fällig, also für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des Tages (§ 3 Abs. 1 und 2), und an den zur Einhebung Verpflichteten, also den Gastgeber, zu entrichten (§ 3 Abs. 3). Der Gast erhält als Zahlungsnachweis den Gästepass (Allgäu-Walser-Pass) vom Gastgeber (§ 3 Abs. 4). Der Gastgeber führt den Betrag innerhalb einer Woche nach Erhalt der Berechnung ab und haftet der Gemeinde für den Eingang (§ 6).
Einreichung
Elektronisches Meldesystem der Gemeinde (digitaler Meldeschein) mit Name, Hauptwohnsitz-Anschrift, Geburtsdatum, Ankunfts- und voraussichtlichem Abreisetag (§ 5 Abs. 1). Befreiungsanträge (Behinderung) stellt der Gast am Anreisetag bei der Gemeinde oder beim Gastgeber unter Vorlage des Ausweises (§ 4 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
Eine gesonderte Anmeldung der Vermietung bei der Gemeinde ist in der Satzung nicht genannt. Wer Gäste beherbergt oder Wohnraum überlässt, ist zur Meldung und Einhebung verpflichtet (§ 6 Abs. 1). Zweitwohnungsinhaber müssen Beginn und Ende der Zweitwohnung innerhalb eines Monats anzeigen (§ 7 Abs. 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Oberstdorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht den Oberstdorfer Kurbeitrag nicht ein (der Ort steht nicht auf der Liste im Airbnb-Hilfe-Center). Auch bei Buchungen über Portale sind Sie als Gastgeber zur Meldung am Anreisetag, zur Einhebung und zur Abführung verpflichtet und haften der Gemeinde für den Eingang.

Gut zu wissen
  • Die aktuelle Satzung vom 09.09.2025 (ausgefertigt am 07.10.2025) gilt seit 20.12.2025; sie ersetzt die Fassung vom 28.11.2024.
  • Die Erhebung erfolgt durch Tourismus Oberstdorf: Kurbetriebe Oberstdorf (Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf, Tel. 08322 700-1100).
  • Befreite Gäste erhalten keinen Gästepass. Die Befreiung muss am Anreisetag beantragt werden.
  • Ordnungswidrig ist, wer meldepflichtige Gäste nicht fristgerecht meldet (Geldbuße bis 5.000 €) oder falsche Angaben macht (bis 10.000 €) (§ 8).
  • Die Kurbezirke werden in einer Karte (1:25.000) zur Satzung abgegrenzt; welcher Bezirk für eine Adresse gilt, im Zweifel bei den Kurbetrieben klären. Gemeindeteile: siehe Satzung § 2.
Quellen und Prüfstand

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