Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Prerow
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei
- Zuletzt geprüft
- 30.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 30.09.2026.
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurabgabe beträgt seit 01.01.2026 ganzjährig 2,50 EUR je Person und Aufenthaltstag, An- und Abreisetag zählen je voll. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. Der Gastgeber zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt ein und führt sie bis zum 5. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht
Je Person und Aufenthaltstag ganzjährig 2,50 EUR inklusive Mehrwertsteuer; An- und Abreisetag zählen je als ein Aufenthaltstag. Alternativ Jahreskurabgabe 90 EUR (30 Aufenthaltstage). (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet; darunter fällt auch die beruflich veranlasste Teilnahme an Tagungen, Seminaren, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Einziehung für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt und Abführung bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat beim Kurbetrieb (§ 10 Abs. 1).
- Zahlung
- Die Kurabgabe ist Bringschuld und beim Erwerb der Kurkarte an den Quartiergeber zu zahlen; mit dem Ausfüllen des Meldescheins ist sie fällig (§ 4).
- Einreichung
- Nutzung des vom Kurbetrieb unentgeltlich bereitgestellten elektronischen Melde- und Kurabgabenabrechnungssystems (§ 10 Abs. 5).
- Betrieb anzeigen
- Gäste am Ankunftstag melden (§ 11 Abs. 3 Satz 1 KAG M-V); alle Quartiere dem Kurbetrieb anzeigen und Objektnummer verwenden (§ 10 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Prerow nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Prerow ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind auch Schwerstbehinderte mit 100 % und Begleitpersonen (Merkzeichen B); die Meldescheinpflicht bleibt bestehen.
- Meldescheine sind mindestens 12 Monate ab Ankunftstag aufzubewahren.
- Eigentümer und Besitzer von Zweitwohnungen sind zur Jahreskurabgabe verpflichtet.
- Bei vorzeitigem Abbruch wird die Abgabe anteilig auf Antrag erstattet; der Vermieter bescheinigt die vorzeitige Abreise.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 30.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Prerow.
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