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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Prerow

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei
Zuletzt geprüft
30.09.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt seit 01.01.2026 ganzjährig 2,50 EUR je Person und Aufenthaltstag, An- und Abreisetag zählen je voll. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. Der Gastgeber zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt ein und führt sie bis zum 5. des Folgemonats ab.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht
Je Person und Aufenthaltstag ganzjährig 2,50 EUR inklusive Mehrwertsteuer; An- und Abreisetag zählen je als ein Aufenthaltstag. Alternativ Jahreskurabgabe 90 EUR (30 Aufenthaltstage). (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei
Berufliche Übernachtungen
Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet; darunter fällt auch die beruflich veranlasste Teilnahme an Tagungen, Seminaren, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Einziehung für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt und Abführung bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat beim Kurbetrieb (§ 10 Abs. 1).
Zahlung
Die Kurabgabe ist Bringschuld und beim Erwerb der Kurkarte an den Quartiergeber zu zahlen; mit dem Ausfüllen des Meldescheins ist sie fällig (§ 4).
Einreichung
Nutzung des vom Kurbetrieb unentgeltlich bereitgestellten elektronischen Melde- und Kurabgabenabrechnungssystems (§ 10 Abs. 5).
Betrieb anzeigen
Gäste am Ankunftstag melden (§ 11 Abs. 3 Satz 1 KAG M-V); alle Quartiere dem Kurbetrieb anzeigen und Objektnummer verwenden (§ 10 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Prerow nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Prerow ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind auch Schwerstbehinderte mit 100 % und Begleitpersonen (Merkzeichen B); die Meldescheinpflicht bleibt bestehen.
  • Meldescheine sind mindestens 12 Monate ab Ankunftstag aufzubewahren.
  • Eigentümer und Besitzer von Zweitwohnungen sind zur Jahreskurabgabe verpflichtet.
  • Bei vorzeitigem Abbruch wird die Abgabe anteilig auf Antrag erstattet; der Vermieter bescheinigt die vorzeitige Abreise.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 30.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Prerow.

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