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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Dierhagen

Höhe
ab 2,20 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
30.09.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt seit 01.01.2025 je Person und Tag 2,75 EUR (Mai bis September) bzw. 2,20 EUR (Oktober bis April). Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind befreit. Der Gastgeber zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt ein und führt sie bis zum 5. des Folgemonats ab.

Höhe
ab 2,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag voll 2,75 EUR (01.05.-30.09.) bzw. 2,20 EUR (01.10.-30.04.), ermäßigt 2,00 bzw. 1,50 EUR; Mehrwertsteuer ist enthalten. Alternativ Jahreskurabgabe 69,58 EUR (28 Aufenthaltstage). (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder ein Gewerbe betreibt, auch bei beruflich veranlasster Teilnahme an Tagungen und Seminaren.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Einziehung für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt und Abführung bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat bei der Kurverwaltung (§ 9 Abs. 1 Satzung 2022).
Zahlung
Die Kurabgabe ist Bringschuld und beim Erwerb der Kurkarte an den Quartiergeber zu zahlen; mit dem Ausfüllen des Meldescheins ist sie fällig (§ 7).
Einreichung
Nutzung des von der Kurverwaltung unentgeltlich bereitgestellten elektronischen Melde- und Kurabgabenabrechnungssystems (§ 9 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Gästeverzeichnis führen; Gäste am Ankunftstag melden bzw. auf Erfüllung der Meldepflicht hinwirken (§ 9 Abs. 1, 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Dierhagen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Dierhagen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind außerdem Verwandte bei Familienbesuchen in unentgeltlicher häuslicher Gemeinschaft sowie Schwerstbehinderte (100 %) mit Merkzeichen B und Begleitpersonen.
  • Eigentümer und Besitzer von Zweitwohnungen sind zur Jahreskurabgabe verpflichtet.
  • Bei vorzeitiger Abreise wird zu viel gezahlte Abgabe auf Antrag erstattet; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 30.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Dierhagen.

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