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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Wustrow

Höhe
ab 1,30 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 18: ab 0,60 €
Zuletzt geprüft
30.09.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 30.09.2026.

Einige Angaben für Wustrow bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt seit 01.01.2026 je Person und Aufenthaltstag 2,60 EUR (Mai bis September) bzw. 1,30 EUR (Oktober bis April); Kinder ab 6 bis unter 18 Jahren zahlen den ermäßigten Satz. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Gastgeber zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt ein und führt sie bis zum 5. des Folgemonats ab.

Höhe
ab 1,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag Reisezeit A (01.05.-30.09.) 2,60 EUR, ermäßigt 1,30 EUR; Reisezeit B (01.10.-30.04.) 1,30 EUR, ermäßigt 0,60 EUR. Jahreskurkarte 58,60 EUR. Mehrwertsteuer ist enthalten. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: ab 0,60 €
Berufliche Übernachtungen
Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet; darunter fällt auch die beruflich veranlasste Teilnahme an Tagungen, Seminaren, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Einziehung für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt und Abführung bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat bei der Kurverwaltung (§ 10 Abs. 1).
Zahlung
Die Kurabgabe ist Bringschuld und beim Erwerb der Kurkarte an den Quartiergeber zu zahlen; mit dem Ausfüllen des Meldescheins ist sie fällig (§ 4).
Einreichung
Nutzung des von der Kurverwaltung unentgeltlich bereitgestellten elektronischen Melde- und Kurabgabenabrechnungssystems (§ 10 Abs. 6).
Betrieb anzeigen
Gäste am Ankunftstag melden (§ 11 Abs. 3 Satz 1 KAG M-V); alle Quartiere der Kurverwaltung im amtlichen Meldeformular anzeigen (§ 10 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Wustrow nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Wustrow ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und jede 5. und weitere Person einer Familie (ab dem 3. Kind); die Meldescheinpflicht bleibt bestehen.
  • Meldescheine sind mindestens 15 Monate ab Ankunftstag aufzubewahren.
  • Eigentümer und Besitzer von Zweitwohnungen sind zur Jahreskurabgabe verpflichtet.
  • Bei vorzeitigem Abbruch wird zu viel gezahlte Abgabe auf Antrag gegen Rückgabe der Kurkarte erstattet.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 30.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wustrow.

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