Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Ostseeheilbad Zingst
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 3. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 15: halber Satz
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Gemeinde Ostseeheilbad Zingst – Kurabgabesatzung, Lesefassung Stand 10.07.2025 (in Kraft seit 01.01.2026, PDF)
- Gemeinde Ostseeheilbad Zingst – Satzungen (Übersicht, Kurabgabesatzung ab 01.01.2026)
- Gemeinde Ostseeheilbad Zingst – Kurabgabesatzung, Lesefassung Stand 03.12.2024 (bis 31.12.2025, zum Vergleich, PDF)
- Zingster Fremdenverkehrsbetrieb – Information zur Kurabgabe und AVS-System
- Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst – Kurabgabe / Kurtaxe Ostseeheilbad Zingst (Stand Dezember 2025)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern in Deutschland
Einige Angaben für Ostseeheilbad Zingst bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Fester Betrag von 3,00 € pro Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Anreise- und Abreisetag zusammen zählen als ein Tag (je Übernachtung). Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind frei, Minderjährige von 6 bis 14 Jahren zahlen die Hälfte. Der Quartiergeber zeigt die Gäste online im elektronischen Gästekartensystem (AVS) an, zieht die Kurabgabe am Tag der Ankunft für den gesamten Aufenthalt ein, händigt die Gästekarte aus und führt den Betrag spätestens bis zum dritten Werktag des Folgemonats unbar an den Zingster Fremdenverkehrsbetrieb ab.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Kurabgabe von 3,00 € je Übernachtungsgast und Aufenthaltstag, ganzjährig, ohne Saisonunterschied und ohne Ortsteilzonen. In den 3,00 € ist ein Entgelt von 0,14 € für das bereitgestellte Mobilitätsangebot (Nahverkehr) enthalten. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden als ein Tag berechnet (praktisch: je Übernachtung). Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6) sind befreit; Minderjährige ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (6 bis 14 Jahre) zahlen die Hälfte (1,50 €). Schwerbehinderte ab GdB 50 zahlen auf Vorlage des Ausweises 50 %; Schwerstbehinderte mit GdB 100 und Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab GdB 50 mit Merkzeichen B sind befreit. Befreit sind ferner Angehörige von Personen mit Hauptwohnsitz in Zingst, die ohne Vergütung in den Haushalt aufgenommen werden und nicht zu Erholungszwecken da sind. Nicht ortsfremd und damit nicht abgabepflichtig sind Einwohner sowie Personen, die im Erhebungsgebiet arbeiten oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Tagesgäste zahlen 2,86 €. Statt der Tagessätze kann eine Jahresgästekarte für 84,00 € (Minderjährige ab 6 Jahren: 42,00 €) erworben werden; Inhaber eigener Wohnungseinheiten (Eigentümer oder Besitzer, die die Wohnung überwiegend zu Erholungszwecken nutzen, mit Ehegatten und minderjährigen Kindern) zahlen diese Jahreskurabgabe pauschal. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 15: halber Satz
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Einziehung: Der Quartiergeber zieht die Kurabgabe am Tag der Ankunft von den Gästen ein (für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt) und händigt ihnen die Gästekarte aus (§ 10 Abs. 2 Nr. 2, § 13 Abs. 1). Anzeige: Die beherbergten Personen sind dem Zingster Fremdenverkehrsbetrieb online im elektronischen Gästekartensystem anzuzeigen; eine feste Frist steht dafür nicht in der Satzung (§ 10 Abs. 2 Nr. 1). Abführung: spätestens bis zum dritten Werktag des auf die Einziehung folgenden Monats, unbar; bei Papierverfahren sind die Erfassungsbögen Gästekarte gleichzeitig einzureichen (§ 10 Abs. 2 Nr. 3). Achtung: Die Frist läuft bis zum dritten Werktag, nicht bis zum 3. Kalendertag.
- Zahlung
- Die Kurabgabepflicht entsteht mit der Ankunft und endet mit dem Tag der Abreise; mit der Ankunft ist die Kurabgabe fällig. Sie ist eine Bringschuld und beim Erwerb der Gästekarte beim Quartiergeber zu zahlen (§ 5 Abs. 1). Bei Zahlung erhält der Gast eine auf seinen Namen lautende Gästekarte, die nur für den angegebenen Aufenthaltszeitraum gilt (§ 7). Der Quartiergeber führt die Abgabe spätestens bis zum dritten Werktag des Folgemonats unbar ab und haftet für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 10 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3). Befreiungen und Ermäßigungen darf er nicht ohne Anweisung des Zingster Fremdenverkehrsbetriebs gewähren (§ 10 Abs. 4).
- Einreichung
- Elektronisches Gästekartensystem (AVS): Der Zugangscode ist beim Zingster Fremdenverkehrsbetrieb erhältlich; erfasst werden Name des Vermieters mit Objekt, An- und Abreise, Tarif und Anzahl der Personen sowie Name und Adresse des Gastes. Das System erstellt die Gästekarten, auf Wunsch digital. Auf Antrag kann der Zingster Fremdenverkehrsbetrieb zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten; dann gilt der Erfassungsbogen Gästekarte in Papierform. Der Quartiergeber muss dem Zingster Fremdenverkehrsbetrieb auf Verlangen Auskunft erteilen (§ 10 Abs. 2 Nr. 4). Die Papier-Erfassungsbögen werden dort ein Jahr aufbewahrt.
- Betrieb anzeigen
- Eine gesonderte Anmeldung der Vermietung ist in der Satzung nicht genannt, aber der Zugangscode für das Gästekartensystem ist beim Zingster Fremdenverkehrsbetrieb (Seestraße 56, 18374 Zingst, Tel. 038232 81543, kurabgabe@zingst.de) anzufordern. Quartiergeber ist, wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt; Inhaber eigener Wohnungseinheiten, die diese Verwandten, Bekannten oder Dritten überlassen, sind ebenfalls Quartiergeber (§ 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2). Wer sich Dritter bedient (Verwalter, Beauftragte), muss deren Bevollmächtigung nachweisen; Haftung und Auskunftspflicht bleiben beim Quartiergeber (§ 10 Abs. 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Ostseeheilbad Zingst nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Ostseeheilbad Zingst ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Zingster Kurabgabe nicht ein (der Ort steht nicht auf der Liste im Airbnb-Hilfe-Center). Auch bei Buchungen über Portale sind Sie als Quartiergeber zur Anzeige im Gästekartensystem, Einziehung am Ankunftstag, Ausgabe der Gästekarte und Abführung verpflichtet und haften dafür. Reiseunternehmer, in deren Preis die Kurabgabe enthalten ist, werden den Quartiergebern gleichgestellt (§ 10 Abs. 6).
Gut zu wissen
- Die Satzung vom 10.07.2025 gilt seit 01.01.2026 (Lesefassung der Gemeinde, Stand 10.07.2025) und ersetzt die Fassung von 2021 mit der 1. Änderungssatzung vom 03.12.2024. 2025 galten 2,30 € je Tag (Anreisetag nicht berechnet, Abreisetag berechnet) und Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres waren frei. Für 2027 lag am 29.09.2026 keine Änderung vor.
- Die Satzung 2026 enthält keine Abgabe für Hunde mehr (2025: 1,00 € je Tag); die Tourismusseite der Region nennt für Hunde 0 €.
- Die Kurabgabe ist zusammen mit einem Mobilitätsentgelt von 0,14 € je Übernachtungsgast bemessen, das im Betrag von 3,00 € enthalten ist.
- Die Tourismusseite der Region (Stand Dezember 2025) nennt abweichend von der Satzung 'Kinder 6–17 Jahre 1,50 €' und 'Schüler/Studenten ab 18 Jahre 2,30 €'. Im Satzungstext steht dies nicht; die Ermäßigung dort gilt bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.
- Ordnungswidrig ist u. a., die gesamte Kurabgabe am Ankunftstag nicht einzuziehen, keine Gästekarte auszuhändigen, die Anzeige nicht online vorzunehmen oder die Abgabe nicht bis zum dritten Werktag abzuführen; Geldbuße bis 5.000 € (§ 13).
- Im Ort gilt zusätzlich eine Fremdenverkehrsabgabe (Satzung der Gemeinde) für Unternehmen; sie ist nicht Teil der Kurabgabe.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Ostseeheilbad Zingst – Kurabgabesatzung, Lesefassung Stand 10.07.2025 (in Kraft seit 01.01.2026, PDF)
- Gemeinde Ostseeheilbad Zingst – Satzungen (Übersicht, Kurabgabesatzung ab 01.01.2026)
- Gemeinde Ostseeheilbad Zingst – Kurabgabesatzung, Lesefassung Stand 03.12.2024 (bis 31.12.2025, zum Vergleich, PDF)
- Zingster Fremdenverkehrsbetrieb – Information zur Kurabgabe und AVS-System
- Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst – Kurabgabe / Kurtaxe Ostseeheilbad Zingst (Stand Dezember 2025)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ostseeheilbad Zingst.
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