Sachsen-Anhalt
Beherbergungssteuer in Stendal
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 30. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Hansestadt Stendal – Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer (Beherbergungssteuersatzung), Lesefassung Stand 18.07.2026 (PDF)
- Hansestadt Stendal – Merkblatt Beherbergungssteuer, Stand 01.01.2027 (PDF)
- Hansestadt Stendal – Aktuelle Meldung: Beherbergungssteuer ab dem 01.01.2027
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,50 € pro Beherbergungsgast und Übernachtung, ab 1. Januar 2027. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle; jede Person zählt einzeln (zwei Personen, fünf Nächte = 15 €). Steuerschuldner ist der Gast; der Betreiber zieht die Steuer ein und führt sie ab.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) (gilt ab 01.01.2027)
- Änderung
- Ab 01.01.2027: 1,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Ausnahmen für beruflich veranlasste Übernachtungen sieht die Satzung nicht vor; auch diese Übernachtungen sind steuerpflichtig (Merkblatt und Meldung der Stadt).
- Erhoben seit
- 01.01.2027
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck oder amtlich zugelassen elektronisch bis zum 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (30.04., 30.07., 30.10., 30.01.); auch bei fehlenden Übernachtungen ist eine Fehlmeldung abzugeben (§ 7 Abs. 4 der Satzung, Merkblatt).
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Steuer durch Steuerbescheid fest; sie ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids an den Betreiber fällig (§ 7 Abs. 6).
- Einreichung
- Formular 4 „Anmeldung der Beherbergungssteuer“ (Vordruck der Hansestadt Stendal) je Beherbergungseinrichtung; ab Dezember 2026 auch online im Serviceportal der Stadt nach Registrierung.
- Betrieb anzeigen
- Anmeldung, Abmeldung und Änderungen der Beherbergungseinrichtung innerhalb eines Monats auf amtlichem Vordruck (Formulare 1 bis 3). Bereits am 01.01.2027 bestehende Einrichtungen sind bis 31.03.2027 (drei Monate nach Inkrafttreten) anzumelden (§ 7 Abs. 1 und 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Stendal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Stendaler Steuer nach der Airbnb-Liste nicht ein. Betreiber von Ferienunterkünften, Gästewohnungen und Privatzimmern sind selbst steuerentrichtungspflichtig.
Gut zu wissen
- Die Einführung war ursprünglich zum 01.04.2026 vorgesehen und wurde durch die 2. Änderungssatzung (bekannt gemacht 18.07.2026) auf den 01.01.2027 verschoben.
- Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit; die Übernachtungen sind trotzdem zu erfassen und in der Anmeldung getrennt auszuweisen.
- Aufenthalte, die auf mehr als sechs Monate angelegt sind und tatsächlich länger dauern, gelten nicht als kurzfristige Beherbergung; wird der Aufenthalt vor Ablauf von sechs Monaten beendet, entfällt die Befreiung rückwirkend.
- Für Aufenthalte über den 01.01.2027 hinweg wird die Steuer nur für die Nächte ab Inkrafttreten erhoben.
- Die Steuer muss laut Merkblatt nicht auf der Rechnung ausgewiesen werden und ist nach Prüfung der Stadt nicht umsatzsteuerpflichtig.
Quellen und Prüfstand
- Hansestadt Stendal – Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer (Beherbergungssteuersatzung), Lesefassung Stand 18.07.2026 (PDF)
- Hansestadt Stendal – Merkblatt Beherbergungssteuer, Stand 01.01.2027 (PDF)
- Hansestadt Stendal – Aktuelle Meldung: Beherbergungssteuer ab dem 01.01.2027
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Stendal.
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