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Bayern

Kurbeitrag in Bad Hindelang

Höhe
ab 3,30 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 2,00 €

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Regeln im Detail

Fester Betrag pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag), je nach Kurbezirk und Alter. Seit 01.11.2023: Erwachsene ab 16 Jahren 3,30 € (Oberjoch im Winter, 15.12. bis 31.03., 3,80 €), Jugendliche von 6 bis 15 Jahren 2,00 €, Kinder unter 6 Jahren sind frei; maßgeblich ist das Alter am Abreisetag. Der Gastgeber meldet den Gast spätestens am Tag nach der Anreise über das System Allgäu-Walser-Card an Bad Hindelang Tourismus, hebt den Kurbeitrag ein und zahlt ihn spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Beitragsbescheides (ohne Abbuchungsauftrag) an den Markt; er haftet gesamtschuldnerisch für den Eingang.

Höhe
ab 3,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil, Kinder ermäßigt
Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer), nach Kurbezirk, Jahreszeit und Alter. Kurbezirk 1 ist das gesamte Gemeindegebiet (Bad Hindelang, Bad Oberdorf, Vorderhindelang, Hinterstein, Unterjoch und übrige Ortsteile) sowie Oberjoch in der Sommersaison vom 01.04. bis 14.12.; Kurbezirk 2 ist der Ortsteil Oberjoch in der Wintersaison vom 15.12. bis 31.03. Erwachsene zahlen im Kurbezirk 1 3,30 € und im Kurbezirk 2 (Oberjoch im Winter) 3,80 €; Jugendliche zahlen in beiden Kurbezirken 2,00 €. Erwachsene sind Personen, die am Abreisetag das 16. Lebensjahr vollendet haben; Jugendliche sind Personen, die am Abreisetag das 6. Lebensjahr vollendet haben (6 bis 15 Jahre); Kinder unter 6 Jahren sind beitragsfrei. Für den ganzen Aufenthalt zählt das Alter am Abreisetag. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet (praktisch: je Übernachtung). Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % (Nachweis durch Ausweis) sind beitragsfrei, ebenso Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B. Geschäftsreisende können auf Antrag nach der Anlage A zur Satzung eine Befreiung erhalten (Reisen, die unmittelbar durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind, mit besonderem Meldeformular). Für besondere Betriebstypen oder Reiseformate und für Dauercamper können Pauschalierungen vereinbart werden. Zweitwohnungsinhaber (mit Ehegatten und Kindern bis 16 im Haushalt) zahlen einen Jahrespauschalbeitrag (Erwachsene 165,00 €, in Oberjoch 172,00 €; Jugendliche 100,00 €). (gilt seit 01.11.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 2,00 €
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende können auf Antrag nach der Anlage A zur Satzung eine Befreiung von der Kurbeitragspflicht erlangen (§ 5 Abs. 7). Geschäftsreisende sind Gäste, deren Reise unmittelbar durch ihre berufliche Tätigkeit veranlasst ist (z. B. Kundenbesuche, Montage-, Wartungs- oder Reparaturtermine); die Definition in der Anlage A ist abschließend. Die Angaben sind mit dem besonderen Meldeformular zu machen; ohne Antrag und Nachweis besteht keine Befreiung.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung: Der Gastgeber meldet die Kurbeitragspflichtigen sowie eventuelle Korrekturen vollständig und unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, mit dem EDV-System Allgäu-Walser-Card an Bad Hindelang Tourismus (§ 7 Abs. 1); Vermieter, die in Papierform melden, müssen spätestens drei Tage nach der Ankunft an- und spätestens drei Tage nach der Abreise abmelden (§ 7 Abs. 2). Für unvollständig übertragene Meldescheine kann eine Bearbeitungsgebühr von 5 € je Meldeschein erhoben werden. Abführung: Der Kurbeitrag ist, soweit kein Abbuchungsauftrag besteht, spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Beitragsbescheides an den Markt Bad Hindelang abzuführen (§ 8 Abs. 2). Ein fester Kalenderstichtag steht nicht in der Satzung.
Zahlung
Die Kurbeitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des jeweiligen Tages und wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 1 und 2). Der Beitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten, also den Gastgeber, zu entrichten (§ 3 Abs. 3). Der Gastgeber hebt den Kurbeitrag ein und haftet dem Markt gesamtschuldnerisch mit dem Gast für die ordnungsgemäße Erhebung und den Eingang (§ 8 Abs. 1). Er führt ihn, soweit kein Abbuchungsauftrag besteht, spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Beitragsbescheides ab (§ 8 Abs. 2). Zum Nachweis der Zahlung erhält der Gast eine elektronische Gästekarte (Allgäu-Walser-Card).
Einreichung
Meldung über das EDV-System Allgäu-Walser-Card (elektronischer Meldeschein) an Bad Hindelang Tourismus (BHT); Betriebe mit mehr als 100 Übernachtungen im Vorjahr müssen elektronisch melden (§ 7 Abs. 7). Anzugeben sind Name, Anschrift (Hauptwohnsitz), Geburtsdatum, Ankunftstag und vorgesehener Abreisetag (§ 6 Abs. 1). Meldeunterlagen sind zwei Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren. Geschäftsreisende melden mit dem besonderen Meldeformular nach Anlage A. Kontakt: kurbeitrag@badhindelang.de.
Betrieb anzeigen
Eine gesonderte Anmeldung der Vermietung bei der Gemeinde ist in der Satzung nicht genannt. Wer Kurbeitragspflichtige beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, sowie Inhaber von Campingplätzen und ausgewiesenen Wohnmobilstellplätzen sind zur Meldung und Einhebung verpflichtet (§ 7 Abs. 1). Zweitwohnungsinhaber müssen Beginn und Ende des Haltens innerhalb eines Monats schriftlich anzeigen (§ 9 Abs. 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Hindelang nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Hindelang ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht den Kurbeitrag von Bad Hindelang nicht ein (der Ort steht nicht auf der Liste im Airbnb-Hilfe-Center). Auch bei Buchungen über Portale sind Sie als Gastgeber zur Meldung spätestens am Tag nach der Anreise, zur Einhebung und zur Abführung verpflichtet und haften dem Markt für den Eingang des Beitrags.

Gut zu wissen
  • Die geltenden Sätze stehen in der Kurbeitragssatzung vom 14./21.12.2022 (in Kraft seit 01.01.2023) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023, in Kraft seit 01.11.2023 (Gesamtfassung des Marktes).
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 03.07.2025 (4 N 23.1980) § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung für unwirksam erklärt (Ausgabe der elektronischen Gästekarte durch den Beherbergungsbetrieb); im Übrigen blieb die Satzung, auch die Einhebungs- und Haftungspflicht, unberührt.
  • Kurbezirk 2 gilt nur für Oberjoch in der Wintersaison (15.12. bis 31.03.); die Abgrenzung steht in der Karte 1:6000 (Stand 19.04.2023) zur Satzung.
  • Für Oberjoch gibt es eine Außenstelle von Bad Hindelang Tourismus.
Quellen und Prüfstand

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