Bayern
Kurbeitrag in Pfronten
- Höhe
- ab 0,90 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: ab 0,60 €
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Gemeinde Pfronten – Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages vom 15.11.2022 (in Kraft ab 01.04.2023, PDF)
- Gemeinde Pfronten – Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags vom 09.11.2009 (PDF)
- Gemeinde Pfronten – Ortsrecht: 02 Kurbeitragssatzung (Satzung und Änderungen)
- Pfronten Tourismus – Kurbeitrag und rechtliche Hinweise für Urlauber
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern in Deutschland
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Fester Betrag pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag), je nach Kurbezirk und Alter. Seit 01.04.2023: Kurbezirk I 2,40 € (ab 17. Lebensjahr) bzw. 1,50 € (6 bis 15 Jahre), Kurbezirk II 1,80 € bzw. 1,20 €; vom 01.11. bis 15.12. nur die Hälfte; Kinder unter 6 Jahren sind frei. Der Gastgeber meldet den Gast spätestens am Tag nach der Anreise über das System Pfronten-Card, hebt den Kurbeitrag ein, führt ihn nach dem Kurbeitragsbescheid ab und haftet dafür.
- Höhe
- ab 0,90 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag, nach Kurbezirk, Alter und Zeitraum. Kurbezirk I (Gemeindeteile Weißbach ohne den Wohnmobilstellplatz im Gewerbegebiet Wiesele, Kreuzegg, Röfleuten, Halden, Berg, Ried, Meilingen, Ösch, Steinach, Dorf und Heitlern): Personen ab dem 17. Lebensjahr (ab 16 Jahren) 2,40 €, Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (6 bis 15 Jahre) 1,50 €. Kurbezirk II (Kappel, Rehbichl, Wohnmobilstellplatz im Gewerbegebiet Wiesele, Campingplatz in Pfronten-Steinach und das übrige Gemeindegebiet): 1,80 € bzw. 1,20 €. Vom 01.11. bis 15.12. (einschließlich) wird in allen Kurbezirken nur die Hälfte des Beitrags erhoben (Kurbezirk I: 1,20 € bzw. 0,75 €; Kurbezirk II: 0,90 € bzw. 0,60 €). Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6) sind kurbeitragsfrei. An- und Abreisetag gelten als ein Aufenthaltstag (praktisch: je Übernachtung). Bei Familien mit mehr als vier beitragspflichtigen Kindern ist jedes weitere Kind frei (zur Familie gehören nur die Ehegatten und ihre wirtschaftlich abhängigen Kinder). Personen mit einer Behinderung von 80 v. H. und mehr (Schwerbehindertenausweis) erhalten auf Antrag 50 % Ermäßigung; ist laut Ausweis eine Begleitperson erforderlich, wird diese auf Antrag befreit. Die in der Satzung namentlich genannten Berggaststätten, Berg- und Alphütten mit Fremdenverkehr sind beitragsfrei. Zweitwohnungsinhaber zahlen stattdessen einen jährlichen Pauschalbeitrag (§ 7). (gilt seit 01.04.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: ab 0,60 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung: Der Gastgeber meldet die Kurbeitragspflichtigen unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, über das EDV-System Pfronten-Card bzw. schriftlich an die Gemeinde (§ 6 Abs. 1); kann elektronisch nicht gemeldet werden, ist spätestens am zweiten Werktag nach der Ankunft schriftlich zu melden (§ 6 Abs. 3). Korrekturen des Meldezeitraums sind unverzüglich, spätestens am Tag der Abreise, zu melden. Abführung: Der Kurbeitrag ist innerhalb der auf dem Kurbeitragsbescheid angegebenen Frist, frühestens einen Tag nach der Abreise des Gastes, an die Gemeinde abzuführen (§ 6 Abs. 7). Ein fester Kalenderstichtag steht nicht in der Satzung.
- Zahlung
- Die Kurbeitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des jeweiligen Tages und wird mit dem Entstehen fällig (§ 3). Der Beitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten, also den Gastgeber, zu entrichten (§ 3 Abs. 3). Der Gastgeber hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den Eingang (§ 6 Abs. 6). Er führt ihn innerhalb der im Kurbeitragsbescheid genannten Frist ab, frühestens einen Tag nach der Abreise des Gastes.
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde kostenfrei bereitgestellte EDV-System Pfronten-Card (elektronischer Meldeschein); Gastgeber ohne technische Ausstattung geben die Meldungen im Haus des Gastes (Vermieterschalter) über zugelassene Terminals ab. Meldescheine sind ein Jahr aufzubewahren (§ 6 Abs. 4). Ansprechpartnerin: Gastgeberservice/Kurbeitrag der Gemeinde Pfronten (Tel. 08363 698-56).
- Betrieb anzeigen
- Eine gesonderte Anmeldung der Vermietung bei der Gemeinde ist in der Satzung nicht genannt. Wer Kurbeitragspflichtige beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, sowie Inhaber von Camping- und Wohnmobilstellplätzen sind zur Meldung und Einhebung verpflichtet (§ 6 Abs. 1). Zweitwohnungsinhaber müssen Beginn und Ende der Zweitwohnung innerhalb eines Monats anzeigen (§ 7).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Pfronten nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Pfronten ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht den Pfrontener Kurbeitrag nicht ein (der Ort steht nicht auf der Liste im Airbnb-Hilfe-Center). Auch bei Buchungen über Portale sind Sie als Gastgeber zur Meldung spätestens am Tag nach der Anreise, zur Einhebung und zur Abführung verpflichtet und haften der Gemeinde für den Eingang des Beitrags.
Gut zu wissen
- Die geltenden Sätze stehen in der Vierten Änderungssatzung vom 15.11.2022, in Kraft seit 01.04.2023; sie ändert § 4 der Kurbeitragssatzung vom 09.11.2009.
- Der Kurbezirk richtet sich nach der Karte zur Satzung (Maßstab 1:25.000, im Rathaus einsehbar).
- Der Meldeschein wird über das System Pfronten-Card erstellt; der Gast erhält die Gästekarte PfrontenCard.
- Bei Verstößen gegen die Melde- und Abführungspflichten droht ein Bußgeld bis 10.000 € (§ 9 der Satzung).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Pfronten – Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages vom 15.11.2022 (in Kraft ab 01.04.2023, PDF)
- Gemeinde Pfronten – Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags vom 09.11.2009 (PDF)
- Gemeinde Pfronten – Ortsrecht: 02 Kurbeitragssatzung (Satzung und Änderungen)
- Pfronten Tourismus – Kurbeitrag und rechtliche Hinweise für Urlauber
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Pfronten.
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