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Bayern

Kurbeitrag in Füssen

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,50 €

Einige Angaben für Füssen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Fester Betrag pro Person und Aufenthaltstag, ganzjährig: 3,00 € ab 16 Jahren, 1,50 € für Kinder von 6 bis 15 Jahren, Kinder bis 5 Jahre sind frei. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag (je Übernachtung). Der Gastgeber meldet jeden Gast spätestens am nächsten Werktag nach der Ankunft elektronisch an Füssen Tourismus und Marketing (AöR der Stadt Füssen), hebt den Kurbeitrag ein, gibt die FüssenCard aus, führt den Beitrag innerhalb der im Kurbeitragsbescheid genannten Frist ab und haftet für den Eingang.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer), ganzjährig im gesamten Stadtgebiet Füssen, ohne Saisonunterschied und ohne Zonen: Personen ab dem Alter von 16 Jahren 3,00 €, Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren 1,50 €, Kinder bis zum Alter von 5 Jahren sind kurbeitragsfrei (erhalten aber ebenfalls die Gästekarte FüssenCard). Die Tage für die An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet (praktisch: je Übernachtung); angefangene Tage gelten als volle Tage. Schwerbehinderte mit mindestens 50 % Behinderung erhalten gegen Vorlage des Ausweises 50 % Ermäßigung (1,50 €), Schwerbehinderte mit 100 % Behinderung sind befreit; Begleitpersonen, deren Notwendigkeit sich aus dem Ausweis ergibt, erhalten dieselbe Ermäßigung. Befreit sind außerdem Geschäftsreisende (Personen, die sich aus beruflichen Gründen aufhalten; sie erhalten keine Gästekarte), Teilnehmer bestimmter Lehrgänge des Deutschen Eishockey-Bundes, des Deutschen Curling-Verbandes, der Deutschen Eislauf-Union und des Bayerischen Eissportverbandes im Stadtgebiet samt Begleitpersonen von Lehrgangsteilnehmern bis 15 Jahre, Ehrengäste mit vor dem 01.12.2019 erstelltem Stammgästepass (ab dem 25. anerkennungsfähigen Aufenthalt mit mindestens drei Übernachtungen, ein Aufenthalt pro Jahr) und Schulklassen auf Antrag, soweit die Reise zu Bildungs- und nicht zu Erholungszwecken erfolgt (Antrag beim Beherbergungsbetrieb). Für besondere Betriebstypen oder Reiseformate können Pauschalierungen vereinbart werden. Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper zahlen statt des Tagessatzes eine Jahrespauschale (§ 7: bei Zweitwohnung 26 x Tagessatz bei Weitervermietung bzw. 50 x ohne Weitervermietung; Dauercamper 13 x, 25 x bzw. 50 x Tagessatz). (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 der Satzung vom Kurbeitrag befreit; die Infoseite von Füssen Tourismus und Marketing nennt Personen, die sich beruflich in Füssen aufhalten, kurbeitragsfrei und stellt klar, dass diese Gäste keine Gästekarte erhalten dürfen. Welche Nachweise für den beruflichen Aufenthalt nötig sind, steht nicht in der Satzung; im Zweifel bei Füssen Tourismus und Marketing nachfragen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung: Der Gastgeber meldet die beherbergten Personen spätestens am nächsten Werktag nach ihrer Ankunft elektronisch an Füssen Tourismus und Marketing (§ 6 Abs. 1); auf Antrag kann bei unbilliger Härte auf die elektronische Übermittlung verzichtet und stattdessen ein Papiermeldeschein verwendet werden. Ist das genaue Abreisedatum bereits bei der Meldung enthalten, entfällt die Abmeldung; sonst sind Abreise und Änderungen der Aufenthaltsdauer spätestens am nächsten Werktag nach der Abreise zu melden (§ 6 Abs. 2). Abführung: Der Kurbeitrag ist innerhalb der auf dem Kurbeitragsbescheid angegebenen Frist an Füssen Tourismus und Marketing abzuführen (§ 6 Abs. 2). Ein fester Kalenderstichtag steht nicht in der Satzung.
Zahlung
Die Kurbeitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit dem Beginn des jeweiligen Tages und wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 1 und 2). Der Beitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten, also den Gastgeber, zu entrichten (§ 3 Abs. 3). Der Gastgeber hebt den Kurbeitrag beim Gast ein und haftet Füssen Tourismus und Marketing gegenüber für den Eingang (§ 6 Abs. 1). Er führt ihn innerhalb der im Kurbeitragsbescheid genannten Frist ab. Jeder gemeldete Gast erhält vom Gastgeber die Gästekarte FüssenCard.
Einreichung
Elektronische Meldung an Füssen Tourismus und Marketing (Kommunalunternehmen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen, Kaiser-Maximilian-Platz 1, Tel. 08362 93 85-0, tourismus@fuessen.de); auf Antrag bei unbilliger Härte Papiermeldeschein. Nach § 6 Abs. 4 (seit 01.01.2025) stellt der Gastgeber sicher, dass alle nach Bundesmeldegesetz und Kommunalabgabengesetz sowie für Statistik, Kurbeitragserhebung und Gästekartenmanagement erforderlichen Daten übermittelt werden; Details regeln gesonderte Ausführungsbestimmungen. Schulklassen stellen den Befreiungsantrag beim Beherbergungsbetrieb.
Betrieb anzeigen
Eine gesonderte Anmeldung der Vermietung ist in der Satzung nicht genannt. Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, sowie Inhaber von Camping- und Wohnmobilübernachtungsplätzen sind zur Meldung und Einhebung verpflichtet (§ 6 Abs. 1). Inhaber von Zweitwohnungen müssen Beginn und Ende des Haltens innerhalb eines Monats schriftlich anzeigen (§ 7 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Füssen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Füssen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht den Füssener Kurbeitrag nicht ein (der Ort steht nicht auf der Liste im Airbnb-Hilfe-Center). Auch bei Buchungen über Portale sind Sie als Gastgeber zur Meldung spätestens am nächsten Werktag nach der Ankunft, zur Einhebung und zur Abführung verpflichtet und haften für den Eingang des Beitrags.

Gut zu wissen
  • Maßgeblich ist die konsolidierte Kurbeitragssatzung (Satzung vom 18.09.2019, zuletzt geändert durch die Dritte Änderungssatzung vom 21.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025). Die Zweite Änderungssatzung vom 24.09.2024 galt schon ab 01.12.2024; die Änderungen brachten laut Füssen Tourismus und Marketing u. a. die Erhöhung des Kurbeitrags.
  • Erhebende Stelle ist nicht die Stadtverwaltung, sondern Füssen Tourismus und Marketing (Kommunalunternehmen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen).
  • Die Stadt Füssen stellt auf stadt-fuessen.de (Stadtrecht) noch die Fassung der Satzung von 2019 mit 2,20 € bereit; maßgeblich ist die aktuelle Fassung von Füssen Tourismus und Marketing.
Quellen und Prüfstand

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