Bayern
Kurbeitrag in Garmisch-Partenkirchen
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Markt Garmisch-Partenkirchen – Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung), Lesefassung, in Kraft ab 01.04.2023 (PDF)
- Markt Garmisch-Partenkirchen – Satzungen und Verordnungen
- GaPa Tourismus GmbH – Gastgeber Merkblatt 2026 (Kurbeitrag, Meldevorschriften, Befreiungen, Sätze)
- GaPa Tourismus GmbH – Gastgeberportal: Kurbeitrag (Infoseite mit Satz 3 EUR)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern in Deutschland
Buchung in Garmisch-Partenkirchen berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Fester Betrag pro Person und Aufenthaltstag, ganzjährig: 3,00 € ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 1,00 € für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Kinder unter 6 Jahren sind frei. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag (je Übernachtung). Der Gastgeber meldet jeden Gast innerhalb eines Tages nach der Anreise elektronisch bei der Gemeinde (GaPa Tourismus GmbH als Verwaltungshelfer), hebt den Kurbeitrag ein, gibt die Gästekarte (GaPa-CARD) aus und führt den Beitrag spätestens einen Tag nach der Abreise ab; die Gemeinde kann Abführung zum Monatsende zulassen.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer), ganzjährig, im gesamten Kurgebiet (Gemeindegebiet bis 1.000 m ü. NN), ohne Saisonunterschied und ohne Zonen: Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,00 €; Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (6 bis 15 Jahre) 1,00 €; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet (praktisch: je Übernachtung); angefangene Tage gelten als volle Tage. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen 1,00 €; Schwerbehinderte mit GdB 100 sind befreit, ebenso Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab GdB 80, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind. Befreit sind außerdem Angehörige minderjähriger Patienten einer lokalen Klinik (auf Antrag). Nach dem Merkblatt der GaPa Tourismus GmbH sind zudem Gäste befreit, die aus beruflichen Gründen übernachten (bei einer Nacht Visitenkarte, ab zwei Nächten Nachweis oder Kostenübernahme-Erklärung des Arbeitgebers), sowie Teilnehmer angemeldeter Tagungen, Kongresse und offizieller Sportveranstaltungen mit Befreiungsschreiben; Befreiungen wegen Verwandtenbesuchen sind nicht möglich. Zweitwohnungsinhaber (mit Ehegatten und Kindern bis 16 im Haushalt) zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag von 138,00 € bzw. 46,00 € für Kinder und Schwerbehinderte. Gäste mit Aufenthalten über 46 Tage können über das Steueramt eine Jahresgästekarte beantragen. (gilt seit 01.04.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- Beitragspflichtig sind nach der Satzung nur Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet aufhalten (§ 1); die Kurbeitrag-Infoseite nennt ausdrücklich, dass nicht beitragspflichtig ist, wer sich ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen aufhält. Nach dem Gastgeber-Merkblatt 2026 gilt: Bei einer Übernachtung aus beruflichen Gründen genügt die Visitenkarte am Meldeschein, ab zwei Nächten ist ein eindeutiger Nachweis über den beruflichen Aufenthalt oder eine Kostenübernahme-Erklärung des Arbeitgebers nötig; diese Gäste erhalten keine Gästekarte.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung: Der Gastgeber meldet die Beitragspflichtigen innerhalb eines Tages nach deren Anreise elektronisch über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Verfahren (§ 6 Abs. 1); bei weniger als 9 Betten ist auch schriftliche Meldung möglich, auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte auf die elektronische Meldung verzichten. Abführung: Der Kurbeitrag ist spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser an die Gemeinde abzuführen; die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird (§ 6 Abs. 2). Für die Lastschrift gibt es ein SEPA-Mandat (Markt Garmisch-Partenkirchen).
- Zahlung
- Die Kurbeitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des jeweiligen Tages und wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 1 und 2). Der Beitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten, also den Gastgeber, zu entrichten (§ 3 Abs. 3). Der Gastgeber hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang (§ 6 Abs. 1). Jede angemeldete Person erhält vom Gastgeber eine eigene GaPa-CARD (Gästekarte); die Karte ist nur vollständig ausgefüllt gültig. Beruflich Reisende und andere befreite Gäste erhalten je nach Fall keine Gästekarte.
- Einreichung
- Elektronischer Meldeschein über die Online-Meldeplattform der Gemeinde bzw. der GaPa Tourismus GmbH (Gästeanmeldung, Richard-Strauss-Platz 2, Tel. 08821 180-7460, gaesteanmeldung@gapa-tourismus.de). Anzugeben sind Name, Anschrift des Hauptwohnsitzes, Geburtsdatum, Ankunfts- und (vorgesehener) Abreisetag (§ 5 Abs. 1); ausländische Gäste weisen sich zusätzlich mit gültigem Pass oder Passersatz aus und unterschreiben den Meldeschein handschriftlich. Meldescheine sind ein Jahr aufzubewahren. Befreiungsschreiben (Tagungen, geschäftliche Aufenthalte) sind an den Meldeschein zu heften.
- Betrieb anzeigen
- Eine gesonderte Anmeldung der Vermietung bei der Gemeinde ist in der Satzung nicht genannt; für neue Unterkünfte gibt es bei der GaPa Tourismus GmbH das Formular 'Neuanmeldung einer Unterkunft' (Betriebsnummer). Zur Meldung und Einhebung verpflichtet sind natürliche und juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, sowie Inhaber von Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen (§ 6 Abs. 1). Inhaber von Zweitwohnungen müssen Beginn und Ende der Zweitwohnung innerhalb eines Monats schriftlich anzeigen (§ 7 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Garmisch-Partenkirchen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Garmisch-Partenkirchen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht den Kurbeitrag von Garmisch-Partenkirchen nicht ein (der Ort steht nicht auf der Liste im Airbnb-Hilfe-Center). Auch bei Buchungen über Portale sind Sie als Gastgeber zur Meldung innerhalb eines Tages nach der Anreise, zur Einhebung und zur Abführung verpflichtet und haften der Gemeinde für den vollständigen Eingang des Beitrags (§ 6 Abs. 1).
Gut zu wissen
- Die Kurbeitragssatzung ist seit 01.04.2023 in Kraft (ausgefertigt am 17.02.2023). Die Gemeinde veröffentlicht sie als Lesefassung; die Sätze bestätigt das Gastgeber-Merkblatt 2026 der GaPa Tourismus GmbH (Verwaltungshelfer der Gemeinde). Die Kurbeitrag-Infoseite weist darauf hin: 'Eine Erhöhung des Kurbeitrages ist nicht ausgeschlossen'.
- Kurgebiet ist das Gemeindegebiet bis zu einer Höhe von 1.000 m ü. NN (§ 2).
- Für Aufenthalte über 46 Tagen kann über das Steueramt des Marktes eine Jahresgästekarte beantragt werden; das ist der Gästeanmeldung mitzuteilen.
- Befreiungen wegen Verwandtenbesuchen sind laut Merkblatt nicht möglich; Tagungsteilnehmer und geschäftliche Aufenthalte benötigen ein Befreiungsschreiben bzw. einen Nachweis.
- Verstöße gegen die Meldevorschriften können nach dem Kommunalabgabengesetz als leichtfertige Abgabenverkürzung mit einem Bußgeld bis 10.000 € geahndet werden (Merkblatt, § 9 der Satzung).
- Die Satzung nennt den Beitrag für Schwerbehinderte ab GdB 80 mit 1,00 €; die Ausweis-Kopie ist an den Meldeschein zu heften.
Quellen und Prüfstand
- Markt Garmisch-Partenkirchen – Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung), Lesefassung, in Kraft ab 01.04.2023 (PDF)
- Markt Garmisch-Partenkirchen – Satzungen und Verordnungen
- GaPa Tourismus GmbH – Gastgeber Merkblatt 2026 (Kurbeitrag, Meldevorschriften, Befreiungen, Sätze)
- GaPa Tourismus GmbH – Gastgeberportal: Kurbeitrag (Infoseite mit Satz 3 EUR)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Garmisch-Partenkirchen.
Weitere Orte in der Nähe
Alle 131 Orte- FüssenKurbeitrag3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- PfrontenKurbeitragab 0,90 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
- Bad HindelangKurbeitragab 3,30 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil, Kinder ermäßigt
- OberstdorfKurbeitragab 4,15 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Autopilot · in Entwicklung