Niedersachsen
Beherbergungssteuer in Göttingen
- Höhe
- 5 %vom Nettopreis (ab 01.01.2027)
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Stadt Göttingen – Amtsblatt Nr. 27/2026 vom 29.09.2026, Nr. 104: Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer (Beherbergungssteuersatzung) vom 18. September 2026 (PDF)
- Stadt Göttingen – Meldung: Ergebnisse der Ratssitzung vom 11. Mai (Beherbergungssteuer)
- Stadt Göttingen – Meldung: Beherbergungssteuer soll ab 2027 mehr Einnahmen bringen
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Buchung in Göttingen berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
5 % des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrags ohne Umsatzsteuer (netto), ab 1. Januar 2027. Nebenkosten, die nicht direkt der Beherbergung dienen (z. B. Verpflegung, Parkgebühren), werden herausgerechnet. Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, werden 7,00 € für Frühstück und je 10,00 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen. Steuerschuldner ist der Betreiber (indirekte Steuer).
- Höhe
- 5 % vom Nettopreis (ab 01.01.2027) (gilt ab 01.01.2027)
- Änderung
- Ab 01.01.2027: 5 % vom Nettopreis (ab 01.01.2027)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung enthält keine Befreiung für berufliche Übernachtungen. Sie nennt überhaupt keine Befreiungstatbestände; nur Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke gelten nicht als Beherbergungsstätten.
- Erhoben seit
- 01.01.2027
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steuererklärung mit Selbstberechnung je Beherbergungsstätte bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres auf dem von der Stadt vorgeschriebenen Vordruck, eigenhändig unterschrieben (§ 9 Abs. 1 bis 3 der Satzung).
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Steuer je Kalendervierteljahr durch Steuerbescheid fest; sie wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 7).
- Einreichung
- Vordruck der Stadt Göttingen für die Steuererklärung (auch elektronisch mit Zustimmung der Stadt); je Beherbergungsstätte eine gesonderte Erklärung mit Name und Anschrift der Stätte und des Steuerschuldners.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung der Beherbergungsstätte sind spätestens bis zum 15. Tag des Folgemonats nach dem Ereignis anzuzeigen (§ 8).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Göttingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Göttinger Steuer nicht ein. Steuerschuldner ist der Betreiber der Beherbergungsstätte, auch bei Privatzimmern und Ferienwohnungen; er meldet und zahlt selbst.
Gut zu wissen
- Die Satzung vom 18.09.2026 wurde im Amtsblatt Nr. 27 vom 29.09.2026 bekannt gemacht und tritt am 01.01.2027 in Kraft; sie betrifft Buchungen ab Inkrafttreten.
- Die Satzung nennt keine Befreiungen und keine Höchstdauer.
- Der Betreiber hat Namen, An- und Abreisetag, Dauer und Entgelt aller Gäste vorzuhalten und Nachweise vier Jahre aufzubewahren (§ 9 Abs. 2 und 6).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Göttingen – Amtsblatt Nr. 27/2026 vom 29.09.2026, Nr. 104: Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer (Beherbergungssteuersatzung) vom 18. September 2026 (PDF)
- Stadt Göttingen – Meldung: Ergebnisse der Ratssitzung vom 11. Mai (Beherbergungssteuer)
- Stadt Göttingen – Meldung: Beherbergungssteuer soll ab 2027 mehr Einnahmen bringen
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Göttingen.
Autopilot · in Entwicklung