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Thüringen

Beherbergungssteuer in Mühlhausen/Thüringen

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

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Gebucht über

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,50 € pro Übernachtungsgast und Nacht in Hotels, Pensionen, Ferienunterkünften, Privatunterkünften und ähnlichen Beherbergungsbetrieben; 1,00 € pro Gast und Nacht auf Campingplätzen. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle. Bei mehr als zwei Wochen zusammenhängendem Aufenthalt im selben Betrieb sind die weiteren Nächte steuerfrei.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.08.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Befreiung für berufliche Übernachtungen vor (auch Monteurzimmer und -wohnungen sind Beherbergungsbetriebe). Befreit sind Minderjährige, Personen in zwingend notwendiger medizinischer Behandlung, Personen in Seniorenheimen oder geriatrischen Reha-Einrichtungen und Personen in Obdachlosen- oder Asylunterkünften.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.08.2025
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung und Zahlung bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Kalendervierteljahres mit der Erklärung auf amtlichem Vordruck in selbst errechneter Höhe; geeignete Nachweise sind beizufügen (§ 8 Abs. 2 der Satzung).
Zahlung
Der Betreiber führt die selbst berechnete Steuer bis zum 15. Kalendertag nach Quartalsende an die Stadtkasse ab. Ein Steuerbescheid ergeht nur bei fehlender oder abweichender Anmeldung; dann ist die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe fällig (§ 8 Abs. 2 und 4).
Einreichung
Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, unterschrieben vom Betreiber oder Vertreter, bei der für die Steuer zuständigen Stelle der Stadt Mühlhausen (Stadtkasse/Steuern).
Betrieb anzeigen
Eröffnung, endgültige Aufgabe und Änderungen von Daten des Beherbergungsbetriebes sind innerhalb eines Monats mit dem amtlichen Formular anzuzeigen (§ 2 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Mühlhausen/Thüringen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Mühlhäuser Steuer nicht ein. Der Betreiber (auch privater Vermieter) zieht die Steuer vom Gast ein, weist sie auf dem Beleg offen als „Beherbergungssteuer“ aus und führt sie ab.

Gut zu wissen
  • Die Steuer gilt seit 1. August 2025. Übernachtungen, die nachweislich vor dem 01.08.2025 gebucht wurden, sind steuerfrei.
  • Der Betreiber muss die Steuer auf dem Rechnungs- oder Kassenbeleg offen als Beherbergungssteuer ausweisen (§ 7 Abs. 2).
  • Der Betreiber haftet neben dem Gast als Gesamtschuldner (§ 4 Abs. 2 und 4).
  • Befreiungsvoraussetzungen müssen, wenn nicht offensichtlich, durch geeignete Nachweise belegt werden (§ 5 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand

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