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Nordrhein-Westfalen

Beherbergungssteuer in Kevelaer

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 16 Jahren befreit

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,00 € pro Beherbergungsgast und Übernachtung, ab 1. Januar 2027. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle. Bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb wird die Steuer längstens für 21 Tage erhoben. Steuerschuldner ist der Gast; der Betreiber zieht die Steuer ein und führt sie ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) (gilt ab 01.01.2027)
Änderung
Ab 01.01.2027: 2,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Auch Übernachtungen, die für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit des Gastes zwingend erforderlich sind, unterliegen der Steuer (FAQ der Stadt, Frage 2.6). Befreit sind nur Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten der freien Jugendhilfe samt Begleitpersonen.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.01.2027
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck oder in amtlich zugelassener elektronischer Form bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (15.01., 15.04., 15.07., 15.10.), erstmals bis 15.04.2027. Auch ohne Übernachtungen ist eine Nullmeldung abzugeben (§ 6 Abs. 4 der Satzung und FAQ der Stadt).
Zahlung
Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntgabe oder Zustellung an die Stadtkasse zu zahlen (§ 7 Abs. 3).
Einreichung
Amtlich vorgeschriebener Vordruck oder amtlich zugelassene elektronische Steueranmeldung bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Abteilung Steuern und Abgaben. Anzugeben ist die Gesamtzahl der Übernachtungen (Nächte mal Personen); Unterlagen sind nicht beizufügen.
Betrieb anzeigen
Bestehende Beherbergungsbetriebe sind bis spätestens 31.01.2027 auf amtlichem Vordruck (elektronisch) bei der Abteilung Steuern und Abgaben anzuzeigen. Beginn, Ende, Betreiberwechsel und Verlegung vorher anzeigen (§ 6 Abs. 1 und 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kevelaer nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Laut FAQ der Stadt hat Kevelaer keine Vereinbarungen mit Buchungsportalen wie Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt; diese dürfen die Steuer nicht im Namen der Stadt einziehen. Der Betreiber ist unabhängig vom Buchungskanal selbst für Einzug und Abführung verantwortlich.

Gut zu wissen
  • Die Steuer gilt für entgeltliche Beherbergungsleistungen ab 1. Januar 2027. Eine Übergangsregel gibt es nicht: Auch früher gebuchte Übernachtungen ab 01.01.2027 sind steuerpflichtig (FAQ 1.11).
  • Befreit sind Personen bis einschließlich 15 Jahre, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten freier Jugendhilfeträger samt Begleitpersonen sowie Personen, die unter der Anschrift des Betriebes mit alleiniger Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
  • Befreiungen belegt der Gast dem Betreiber (z. B. Meldebescheinigung, Bescheinigung der Schule); ohne Nachweis muss der Betreiber die Steuer erheben, eine nachträgliche Erstattung gibt es laut FAQ nicht.
  • Wohnmobilstellplätze und Campingplätze zählen als Beherbergungseinrichtung, sofern gesonderte Sanitärräume angeboten werden.
Quellen und Prüfstand

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