Baden-Württemberg
Übernachtungssteuer in Ludwigsburg
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Stadt Ludwigsburg – Übernachtungssteuersatzung vom 02.12.2025, gültig ab 01.07.2026 (PDF)
- Stadt Ludwigsburg – FAQs für die Erhebung einer Übernachtungssteuer, Stand 01.01.2026 (PDF)
- Stadt Ludwigsburg – Dienstleistung: Übernachtungssteuer – Steuersatz
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,00 € pro Beherbergungsgast und Übernachtung, seit 1. Juli 2026. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Steuerschuldner ist der Gast; der Betreiber behält die Steuer ein und führt sie ab.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig: Laut FAQ der Stadt ist es unerheblich, ob der Aufenthalt privat oder beruflich bedingt ist.
- Erhoben seit
- 01.07.2026
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung mit Selbstberechnung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres auf dem amtlichen Formular, mit Angabe der steuerpflichtigen und der steuerfreien Übernachtungen (§ 7 Abs. 1).
- Zahlung
- Die Steuer ist bei erfolgter Steueranmeldung am 30. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums fällig und an die Stadt zu zahlen; bei Festsetzung per Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 8).
- Einreichung
- Onlineantrag bzw. Vordruck „Erklärung zur Übernachtungssteuer“ bei der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Finanzen, Team Steuern; der Beherbergungsbetrieb ist vorab dort anzumelden (Formular „Anmeldung eines Beherbergungsbetriebs“).
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung sind vor Eintritt des Ereignisses dem Team Steuern anzuzeigen (§ 7 Abs. 7). Namen, Geburtsdaten und Anschriften aller Gäste sowie die Aufenthaltsdauer sind aufzuzeichnen und vier Kalenderjahre aufzubewahren.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Ludwigsburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Ludwigsburger Steuer nicht ein. Laut FAQ der Stadt gelten auch über Portale wie Airbnb, Booking.com oder Fewo-direkt angebotene Wohnungen als Beherbergungseinrichtung; der Betreiber (wem die Erträge zufließen) zieht die Steuer ein und meldet sie an.
Gut zu wissen
- Die Satzung vom 02.12.2025 (Gemeinderatsbeschluss) gilt für Übernachtungen ab 1. Juli 2026.
- Ausgenommen sind Zelt- und Wohnmobilstellplätze ohne sanitäre Einrichtungen sowie Belegungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen.
- Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Hospize und vergleichbare Einrichtungen gelten nicht als Beherbergung.
- Der Betreiber haftet neben dem Gast als Gesamtschuldner (§ 5).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Ludwigsburg – Übernachtungssteuersatzung vom 02.12.2025, gültig ab 01.07.2026 (PDF)
- Stadt Ludwigsburg – FAQs für die Erhebung einer Übernachtungssteuer, Stand 01.01.2026 (PDF)
- Stadt Ludwigsburg – Dienstleistung: Übernachtungssteuer – Steuersatz
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern (Dresden, Dortmund, Frankfurt, Wiesbaden)
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ludwigsburg.
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