Bayern
Kurbeitrag in Oberstaufen
- Höhe
- ab 0,00 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: ab 0,00 €
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
- Markt Oberstaufen – Kurbeitragssatzung (KBS) vom 14.11.2025, in Kraft ab 01.12.2025 (PDF)
- Oberstaufen Tourismus – Kurbeitrag in Oberstaufen (Sätze, Befreiungen, Geschäftsreisende)
- Markt Oberstaufen – Antrag auf Befreiung vom Kurbeitrag (Anlage 2 zur KBS, PDF)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern in Deutschland
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Fester Betrag pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag), je nach Kurbezirk und Alter. Seit 01.12.2025: Kurbezirk 1 3,50 € (Erwachsene ab 16) bzw. 1,75 € (Jugendliche 6 bis 15), Kurbezirk 2 2,40 € bzw. 1,20 €; Kinder unter 6 Jahren sind frei, maßgeblich ist das Alter am Abreisetag. Der Gastgeber meldet den Gast spätestens am Tag nach der Anreise im elektronischen Meldesystem des Marktes, hebt den Kurbeitrag ein, gibt den Gästepass aus, zahlt ihn spätestens am vierten Tag nach Zustellung des Beitragsbescheides und haftet für den Eingang.
- Höhe
- ab 0,00 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer), ganzjährig, nach Kurbezirk und Alter. Kurbezirk 1 (Ortsteile Oberstaufen, Berg, Buflings, Hinterstaufen, Höfen, Kalzhofen, Knechtenhofen, Konstanzer, Lamprechts, Malas, Osterdorf, Salmas, Saneberg, Schindelberg, Sinswang, Steibis, Stießberg, Thalkirchdorf, Weißach, Wengen, Wiedemannsdorf, Willis, Zell): Erwachsene 3,50 €, Jugendliche 1,75 €. Kurbezirk 2 (Aach im Allgäu, Buchenegg, Döbelisried, Eibele, Gschwend, Hagspiel, Hinterhalden, Hinterreute, Hub, Hütten, Ifen, Krebs, Laufenegg, Steinebach, Tronsberg, Vorderhalden, Vorderreute, die Alpgebiete Oberstaufen, Steibis und Thalkirchdorf sowie die Bereiche ohne Ortsteil): Erwachsene 2,40 €, Jugendliche 1,20 €. Erwachsene sind Personen, die am Abreisetag das 16. Lebensjahr vollendet haben; Jugendliche sind Personen, die am Abreisetag das 6. Lebensjahr vollendet haben (6 bis 15 Jahre); Kinder unter 6 Jahren sind beitragsfrei. Für den ganzen Aufenthalt zählt also das Alter am Abreisetag. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet (praktisch: je Übernachtung); angefangene Tage gelten als volle Tage. Kurbezirk 3 (Karte Anlage 1 zur Satzung) ist kurbeitragsfrei. Wer nicht im Kurgebiet übernachtet, zahlt nach den Sätzen des Kurbezirks 1. Bei einem Grad der Behinderung von 70 und Nachweis ermäßigt sich der Kurbeitrag um 25 %; ab GdB 80 mit Nachweis besteht Beitragsfreiheit, ebenso für Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B. Geschäftsreisende haben für den beruflichen Aufenthalt Anspruch auf Befreiung (Antrag am Anreisetag mit Arbeitgeberbestätigung, Hotelrechnung an ein Unternehmen, Bestätigung für Selbstständige oder Tagungsprogramm); schulische Reisen können mit einer Bestätigung befreit werden. Zweitwohnungsinhaber (mit Ehegatten und Kindern bis 16 im Haushalt) zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag von durchschnittlich 50 Aufenthaltstagen mal dem Tagessatz. (gilt seit 01.12.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: ab 0,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende haben laut Markt Oberstaufen für den beruflichen Aufenthalt Anspruch auf Befreiung vom Kurbeitrag. Der Antrag auf Befreiung ist am Tag der Anreise zu stellen (Formular Anlage 2) und mit einem Nachweis der rein beruflichen Tätigkeit zu belegen: Arbeitgeberbestätigung (Anlage 3), Kopie der Hotelrechnung bei Rechnungstellung an ein Unternehmen, Bestätigung der beruflichen Notwendigkeit für Selbstständige (Anlage 4) oder offizielles Tagungs- oder Seminarprogramm. Die Satzung selbst regelt die Befreiung nicht ausdrücklich; sie stützt sich auf Art. 7 Abs. 2 Satz 1 KAG in Verbindung mit § 1 der Satzung.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung: Der Gastgeber meldet die Kurbeitragspflichtigen spätestens am Tag nach der Anreise über das vom Markt Oberstaufen bereitgestellte elektronische Meldesystem und macht die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 2 (§ 6 Abs. 1); Korrekturen, z. B. bei Änderung des Abreisedatums, sind unverzüglich vorzunehmen. Abführung: Der Kurbeitrag ist vom Gastgeber spätestens am vierten Tag nach Zustellung des Beitragsbescheides an den Markt Oberstaufen zu zahlen (§ 6a Abs. 2). Ein fester Kalenderstichtag steht nicht in der Satzung.
- Zahlung
- Die Kurbeitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des jeweiligen Tages und wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 1 und 2). Der Beitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten, also den Gastgeber, zu entrichten (§ 3 Abs. 3). Der Gastgeber hebt den Kurbeitrag ein und haftet dem Markt für den Eingang (§ 6a Abs. 1). Er zahlt ihn spätestens am vierten Tag nach Zustellung des Beitragsbescheides (§ 6a Abs. 2). Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung erhält der Gast einen Gästepass (§ 3 Abs. 4).
- Einreichung
- Meldung über das vom Markt bereitgestellte elektronische Meldesystem (amtlicher Meldeschein); erfasst der Gastgeber die Daten in einer Hotelreservierungssoftware, ist ein Datenimport nur mit der aktuellen Schnittstellenversion zulässig (§ 6 Abs. 4). Anzugeben sind Name, Anschrift (Hauptwohnsitz), Geburtsdatum, Ankunftstag und vorgesehener Abreisetag (§ 5 Abs. 1). Ansprechpartner: Markt Oberstaufen, Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen (TEO), Abteilung Kurbeitrag, Haus des Gastes, Hugo-von-Königsegg-Str. 8, Tel. 08386 9300-531 und -532. Befreiungsanträge stellt der Gast am Tag der Anreise.
- Betrieb anzeigen
- Eine gesonderte Anmeldung der Vermietung bei der Gemeinde ist in der Satzung nicht genannt. Wer Kurbeitragspflichtige beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, sowie Inhaber von Campingplätzen und ausgewiesenen Wohnmobilstellplätzen sind zur Meldung und Einhebung verpflichtet (§ 6 Abs. 1). Zweitwohnungsinhaber müssen Beginn und Ende der Zweitwohnung innerhalb eines Monats schriftlich anzeigen (§ 7 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Oberstaufen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Oberstaufen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht den Oberstaufener Kurbeitrag nicht ein (der Ort steht nicht auf der Liste im Airbnb-Hilfe-Center). Auch bei Buchungen über Portale sind Sie als Gastgeber zur Meldung spätestens am Tag nach der Anreise, zur Einhebung und zur Abführung verpflichtet und haften dem Markt für den Eingang des Beitrags.
Gut zu wissen
- Die aktuelle Kurbeitragssatzung vom 14.11.2025 gilt seit 01.12.2025; sie ersetzt die Satzung vom 22.11.2023 mit ihrer Änderung vom 11.07.2025.
- Maßgeblich ist das Alter am Abreisetag (Erwachsene: 16. Lebensjahr am Abreisetag vollendet; Jugendliche: 6. Lebensjahr am Abreisetag vollendet).
- Kurbezirk 3 ist kurbeitragsfrei; die Abgrenzung der Kurbezirke steht in der Karte Anlage 1 zur Satzung (im Rathaus einsehbar).
- Die Infoseite oberstaufen.de nennt an einer Stelle für Kurbezirk 2 Jugendliche 1,75 €; die Satzung und der Absatz zuvor auf derselben Seite nennen 1,20 €. Maßgeblich ist die Satzung.
- Ordnungswidrig ist, wer meldepflichtige Gäste nicht fristgerecht meldet (Geldbuße bis 5.000 €) oder falsche Angaben macht (bis 10.000 €) (§ 9).
Quellen und Prüfstand
- Markt Oberstaufen – Kurbeitragssatzung (KBS) vom 14.11.2025, in Kraft ab 01.12.2025 (PDF)
- Oberstaufen Tourismus – Kurbeitrag in Oberstaufen (Sätze, Befreiungen, Geschäftsreisende)
- Markt Oberstaufen – Antrag auf Befreiung vom Kurbeitrag (Anlage 2 zur KBS, PDF)
- Airbnb-Hilfe-Center: Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oberstaufen.
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