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Bayern

Kurbeitrag in Ruhpolding

Höhe
2,90 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,70 €
Zuletzt geprüft
30.09.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

2,90 EUR je Aufenthaltstag für Personen ab 16, 1,70 EUR für 6 bis 15 Jahre, Kinder unter 6 frei. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Meldung am Anreisetag, Abführung spätestens einen Tag nach Abreise.

Höhe
2,90 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag 2,90 EUR ab vollendetem 16. Lebensjahr, 1,70 EUR ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Lebensjahr, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. An- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag, Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.03.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,70 €
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung aufhalten, sowie Auszubildende und Praktikanten in anerkannten Ausbildungsberufen gelten als nicht zu Kur- und Erholungszwecken anwesend; Nachweis per formloser Bestätigung bei der Anmeldung.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung digital am Tag der Anreise, Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise (§ 7 Abs. 1 und 3).
Zahlung
Einhebung durch den Beherbergungsbetrieb, Abführung an das Ruhpolding Tourismus Kommunalunternehmen (RTK); das RTK kann Abführung erst mit Zustellung des Kurbeitragsbescheids zulassen.
Einreichung
Digitales Meldesystem des RTK oder Formblatt (Bearbeitungsgebühr 3,50 EUR je Formblatt-Meldung).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Ruhpolding nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Ruhpolding ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beherbergungsbetriebe haften gegenüber dem RTK für den vollständigen Eingang des Beitrags.
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen jährlich pauschal (ab 16: 87 EUR, 6 bis 15: 51 EUR).
  • Bußgeld möglich bei nicht oder nicht fristgerechter Meldung.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 30.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ruhpolding.

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