Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Wyk auf Föhr
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 30.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 30.09.2026.
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurabgabe für die gesamte Insel Föhr: 3,50 € je Tag vom 1. März bis 31. Oktober, sonst 1,80 €; Anreisetag voll, Abreisetag nicht. Der Gastgeber zieht ein und führt ab. Kinder und Jugendliche unter 18 in Begleitung Erwachsener sind befreit.
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Tag 3,50 € vom 1. März bis 31. Oktober, sonst 1,80 €. Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht. Jahreskurabgabe 105,00 €. Gemeinsame Kurabgabe der Insel Föhr. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Zahlung durch den Gast spätestens am Tag nach der Ankunft für den gesamten Aufenthalt (§ 4 Abs. 2). Papierverfahren: Abführung innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag, Meldeschein innerhalb einer Kalenderwoche (§ 10). Elektronisch: SEPA-Lastschrift frühestens zwei Wochen nach Abreise (§ 9 Abs. 4).
- Zahlung
- Unterkunftsgebende ziehen die Kurabgabe ein und führen sie an die Föhr Tourismus GmbH bzw. Amt Föhr-Amrum kostenfrei ab.
- Einreichung
- Wahl zwischen elektronischem Meldescheinverfahren (Drittanbieter, Kurkarte selbst drucken) und Papiermeldescheinverfahren.
- Betrieb anzeigen
- Änderungen von Person oder Anschrift der unterkunftsgebenden Person innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wyk auf Föhr nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wyk auf Föhr ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Meldescheinabschnitt bzw. Kontrollbeleg mindestens drei Kalenderjahre aufbewahren.
- Satzung muss für Gäste sichtbar ausgelegt werden.
- Kurabgabesätze enthalten die Umsatzsteuer.
- Befreite Personen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 erhalten trotzdem eine kostenfreie Kurkarte.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 30.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wyk auf Föhr.
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